Unternehmensbewertungen werden häufig im Vorfeld wichtiger Transaktionen durchgeführt. Um eine richtige Bewertung zu gewährleisten ist für die Berufsgruppe der Wirtschaftstreuhänder das neue Fachgutachten zur Unternehmensbewertung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder maßgeblich. Die Zahlungsstromorientierung der Bewertung, die Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks sowie die Berücksichtigung von Ertragssteuern stellen dabei die wichtigsten Grundsätze dar. Hinsichtlich der Bewertungsmethodik ist die Abkehr von Einzelbewertungsverfahren (Substanzwert) hin zu modernen Gesamtbewertungsverfahren wie den DCF-Verfahren beschlossen worden. Dies ist insbesondere auf die zunehmende Kapitalmarktorientierung der Unternehmensbewertung zurückzuführen. Weitere wichtige Änderungen im neuen Fachgutachten sind u.a die gestiegenen Anforderungen an die Planungsgenauigkeit sowie Änderungen in der Alternativanlage des potentiellen Investors. Das neue Gutachten stellt folglich auch höhere fachliche Anforderungen an den Bewerter (Wirtschaftstreuhänder).
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno