Über das Gesamtsystem strategischer Planung hinaus sollen für Unternehmungen in Matrixorganisation Möglichkeiten zusätzlicher Absicherung oder Verbesserung der Unternehmensentwicklung aufgezeigt werden. Handlungsbedarf fällt stets unternehmensindividuell aus. Die Einrichtung eines zusätzlichen, zentralen Vorstands- oder Geschäftsführungsbereichs "Unternehmensentwicklung" kann sich als ein solcher Handlungsbedarf ergeben. Die Voraussetzungen sind aufzuzeigen, wenn zusätzlicher strategischer Handlungsspielraum erreicht werden soll.