1.1.2. Zum Begriff der Organisation Organisationen sind zielgerichtete strukturierte Sozialgebilde oder "Zusam menschlüsse von Menschen, die gemeinsam handeln wollen"S). Diese umfassende und allgemeine Begriffsdefinition umschließt auch die in der 4 betriebswirtschaftliehen Organisationslehre } üblichen Definitionen. Für die betriebswirtschaftliche Organisationslehre ist die Organisation ein Zweck gebilde, das durch ein System von Regelungen geordnet ist. Geordnet werden 1. der Aufbau der das Ganze bildenden Teile, 2. die Arbeitsabläufe zur Durchführung der zu erfüllenden Aufgaben. Organisation ist demgemäß einmal die Tätigkeit zur Erzielung der erstrebten Ordnung des Aufbaues und der Arbeitsabläufe, das "Organisieren", dann aber auch das Ergebnis der Tätigkeit, das "Organisationsgebilde". Wir wollen im folgenden von Organisation sprechen, wenn wir statische oder strukturelle Aspekte von Systemen im Auge haben, von Führung aber überall da, wo es um dynamische Gestaltung geht. Eine zusammenfassende Behand lung der Führung wird dementsprechend Planung, Entscheidung, Motivation, Koordination und Autorität in ihren Wirkungen und Wechselbeziehungen darstellen müssen. Durch die motivierende und koordinierende Wirkung der Führung lassen sich Leistun gen erzielen, die über die Grenzen der Kapazität von einzelnen hinausgehen.
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