I. Begriff und Erscheinungsformen der Unternehmensfiihrung Es existiert keine einheitliche Definition des Begriffes Unternehmensfiihrung. Der hier gewahlten Betrachtungsweise sind einige Klarstellungen vorwegzuschicken. Zweierlei wird haufig mit dem Begriff Unternehmensfiihrung belegt: Zum einen be zeichnet man als Unternehmensfiihrung eine Institution, und zwar das oberste Or gan eines Unternehmens. Dabei wird der Begriff meist synonym zu Unternehmens leitung, Geschaftsfiihrung, Topmanagement gebraucht. Zum anderen versteht man unter Unternehmensfiihrung die Summe bestimmter Aktivitaten. 1m folgenden wird der Begriff Unternehmensfiihrung allein in dieser funktionellen Bedeutung ver wandt. Die Frage nach der naheren Bestimmung der hiernach zur Unternehmensfiihrung ge horenden Tatigkeiten sei vor dem Hintergrund der folgenden allgemeinen Entwick lung beantwortet: Geht man von der Gesamtheit der dispositiven Tatigkeiten in ei nem Unternehmen aus, so stellte man friiher jene Aktivitaten in den Mittelpunkt der Betrachtungen, die allein dem obersten Organ eines Unternehmens zugeordnet werden sollten. Dies entsprach lange Zeit weitgehend den allgemeinen wirtschaftli chen Tatbestanden und Einstellungen. Die dispositiven Tatigkeiten konnten auf ver gleichsweise wenige Aufgabentrager verteilt werden, und es herrschten autoritare Fiihrungsformen. Somit konnte eine institutionell verstandene Unternehmensfiih rung die wesentlichen Teile dessen abdecken, was als dispositiver Aufgabenkomplex insgesamt zu bewaltigen war. Steigende BetriebsgroBen, komplexere Aufgabenstel lungen sowie andere soziale Einstellungen und Verhaltensweisen haben in zwischen zu immer vielgestaltigeren und vielschichtigeren Organisations- und Fiihrungsstruk turen gefiihrt. Eine auf die Tatigkeit des obersten Leitungsorgans beschrankte Be trachtung konnte nur noch einen kleinen Teil aller dispositiven Tatigkeiten erfassen.
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