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Die Autorin beleuchtet die Anforderungen an die Informationsgewinnung durch beobachtende Ermittlungsmaßnahmen und Mitarbeiterbefragungen als Teil unternehmensinterner Untersuchungen sowie die Verwertbarkeit dieser Informationen im arbeitsgerichtlichen Verfahren hinsichtlich Sachvortrags- und Beweisverwertung. Welches Gewicht hierbei dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit zukommt, ist bisher nicht abschließend geklärt. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt vor diesem Hintergrund darin, die Konturen der verfassungsrechtlich verankerten Selbstbelastungsfreiheit im Wege einer…mehr

Produktbeschreibung
Die Autorin beleuchtet die Anforderungen an die Informationsgewinnung durch beobachtende Ermittlungsmaßnahmen und Mitarbeiterbefragungen als Teil unternehmensinterner Untersuchungen sowie die Verwertbarkeit dieser Informationen im arbeitsgerichtlichen Verfahren hinsichtlich Sachvortrags- und Beweisverwertung. Welches Gewicht hierbei dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit zukommt, ist bisher nicht abschließend geklärt. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt vor diesem Hintergrund darin, die Konturen der verfassungsrechtlich verankerten Selbstbelastungsfreiheit im Wege einer verfassungsinterpretatorischen Analyse hinsichtlich Schutzbereich und Eingriffsrechtfertigung herauszuarbeiten und die Ergebnisse auf die Situation der Mitarbeiterbefragung zu übertragen. Darüber hinaus werden auf der Ebene der Informationsverwertung insbesondere die Folgen mitbestimmungswidriger Informationsgewinnung thematisiert sowie das Verhältnis zwischen Auskunftsansprüchen und besonderen Beweislastregeln.
Autorenporträt
Verena Hettche studied law at the University of Heidelberg and Uppsala University. After graduating from law school in 2015, she completed her legal clerkship at the Higher Regional Court of Karlsruhe, partly in Frankfurt and Stockholm. After the second state exam in 2017 and while writing her PhD thesis, she worked as a research assistant for Prof. Dr. Markus Stoffels at the University of Heidelberg. Since 2019, Verena Hettche has been working with labour law for a law firm in Munich.