Das deutsche Besteuerungsrecht an den stillen Reserven aus Kapitalgesellschaftsbeteiligungen, die der Anteilseigner in seinem Privatvermögen hält, droht verloren zu gehen, wenn der Anteilseigner seinen deutschen Wohnsitz aufgibt. Gemäß dem Abkommensrecht steht nämlich dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn aus den Anteilen zu. Um diesem Verlust des Besteuerungsrechts entgegenzuwirken, fingiert
6 AStG einen Veräußerungsgewinn. Diese Arbeit befasst sich mit der im Zuge der Neufassung der Norm erfolgten Erweiterung des
6 AStG auf Fälle der Unternehmensnachfolge. Dabei steht eine an den Prinzipien der Entstrickung, des Unionsrechts und des Abkommensrechts orientierte Anwendung der Vorschrift auf die verschiedenen Nachfolgekonstellationen im Mittelpunkt.
6 AStG einen Veräußerungsgewinn. Diese Arbeit befasst sich mit der im Zuge der Neufassung der Norm erfolgten Erweiterung des
6 AStG auf Fälle der Unternehmensnachfolge. Dabei steht eine an den Prinzipien der Entstrickung, des Unionsrechts und des Abkommensrechts orientierte Anwendung der Vorschrift auf die verschiedenen Nachfolgekonstellationen im Mittelpunkt.