Für die Unternehmenssanierung ist die Bildung der Gläubigergruppen sowohl nach dem deutschen als auch nach dem chinesischen Insolvenzrecht von großer Bedeutung. Die Autorin untersucht in dieser Arbeit zuerst die deutsche Gruppenbildungsregelung. Die im Gesetz enthaltenen Kriterien, die unterschiedliche Rechtsstellung und die gleichartigen wirtschaftlichen Interessen werden mit praktischen Beispielen erklärt und analysiert. Ferner wird die Bedeutung der Regeln über Obstruktionsverbot und Minderheitenschutz im Rahmen der Verhandlungen über eine Sanierung untersucht. Besonderes Augenmerk wird im Rahmen des am 1. Juni 2007 in Kraft getretenen chinesischen Konkursgesetzes dem Vergleich zwischen den deutschen und den chinesischen Gruppenbildungsregelungen gewidmet.
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