Jedes Jahr registriert Deutschland rund 30.000 Unternehmensinsolvenzen. Um dieser steigenden Tendenz entgegenzuwirken, hat sich die deutsche Gesetzgebung für eine grundlegende Änderung der Insolvenzordnung (InsO) entschieden. Mit dem neuen Gesetz sollen die Schwachstellen der bisherigen InsO eliminiert und die Bedürfnisse der am Insolvenzverfahren beteiligten Personen, wie Schuldner, Gläubiger, Arbeitnehmern etc. berücksichtigt werden. In dieser Arbeit werden die Schwachstellen der bisherigen InsO und die ESUG-Ziele dargestellt. Anschließend werden die Voraussetzungen für das ESUG-Schutzschirmverfahren, sowie deren Ablauf näher erläutert. Des Weiteren erfolgt die Darstellung der Vor- und Nachteile des ESUG-Schutzschirmverfahrens, die Gegenüberstellung der alten und neuen Regelung, sowie die Schilderung der ersten Erfahrungen mit dem ESUG in Anlehnung an die Roland Berger ESUG-Studie 2012.