Das Ertragsteuerrecht bietet kein stimmiges Regelungskonzept für die Übertragung eines Unternehmens auf eine gemeinnützige Organisation. Insbesondere sind die Buchwertprivilegien für die Überlassung von Betriebsvermögen zu steuerbegünstigten Zwecken lückenhaft. Außerdem ist unklar, wann die Übertragung von Betriebsvermögen auf eine gemeinnützige Organisation als verdeckte Einlage oder Gewinnausschüttung eingeordnet wird. Letztlich bestehen offene Fragen bezüglich der Höhe des Spendenabzugs. Die Arbeit zeigt auf, wie die Schnittstelle von Unternehmenssteuer- und Gemeinnützigkeitsrecht folgerichtig und sachgerecht ausgestaltet werden kann. Es werden Lösungsvorschläge durch Auslegung des geltenden Rechts und Reformmöglichkeiten de lege ferenda unterbreitet.
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