Wie kommt es, dass der Marke "Yoghurt Gums" vom Bundespatentgericht das Vorhandensein jeglicher Unterscheidungskraft abgesprochen wird, während die Marke "Koch" als ausreichend unterscheidungskräftig für Küchengeräte zugelassen wird? In der höchstrichterlichen Rechtsprechung finden sich eine Vielzahl solcher Beispiele, die zeigen, dass differente Anforderungen an die Hauptfunktion einer Marke, unterscheidungskräftig zu sein, gestellt werden. Die Arbeit untersucht, welche Anforderungen an die Schaffung von unterscheidungskräftigen Marken im globalen Kontext zu stellen sind. Dabei folgen einem markenpolitischen Teil, in dem dargestellt wird, welch gewichtiger Wettbewerbsparameter eine starke Marke ist und welchen Voraussetzungen diese genügen muss, die Darstellung der juristischen Erfordernisse hinsichtlich der Unterscheidungskraft globaler Marken. Dies erfolgt auch im Recht der internationalen Verträge und vor allem am Beispiel der Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene.