In vielen Branchen (z.B. Bauwesen, Fertigungsindustrie) werden zwischen AuftraggeberInnen und AuftragnehmerInnen häufig Werkverträge geschlossen, welche im österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) und in den International Financial Reporting Standards (IFRS) als (langfristige) Fertigungsaufträge bezeichnet werden. Die Kostenrechnung dient dabei grundsätzlich der Verbesserung der Transparenz im Unternehmen und fungiert als Steuerungs- und Kontrollinstrument. Neben diesen internen Funktionen hat die Kostenrechnung aber auch externe Aufgaben - wie die Ermittlung der Herstellungskosten (UGB) bzw. Auftragskosten (IFRS) im Rahmen dieser Aufträge - zu erfüllen. Die Regelungen des UGB und der IFRS unterscheiden sich hinsichtlich der Grundprinzipien stark voneinander. Dies wirkt sich auch in der unterschiedlichen Bewertung, Gewinnrealisierung sowie beim Ausweis eines etwaigen drohenden Verlustes eines (langfristigen) Fertigungsauftrags nach UGB und IFRS aus, was in dieser Arbeit sowohl theoretisch als auch mittels einer empirischen Studie durch Experten-Interviews aufgezeigt wird.