Im Jahr 2015 revolutionierte Papst Franziskus das Eheprozessrecht. Seither müssen Ehenichtigkeitsverfahren, die mit einem positiven Urteil enden, nicht mehr von Amts wegen an die zweite Instanz weitergeleitet werden. Verfahren kommen nunmehr ausschließlich auf dem Weg der Berufung in die höhere Instanz. Hierbei ist nach einem ersten positiven Urteil vor allem an den Ehebandverteidiger zu denken, der somit auch faktisch zu einer zentralen Figur der kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren geworden ist. Wenige Jahre nach dem Inkrafttreten der Neuregelung behandelt der Autor die wichtige Frage, wie…mehr
Im Jahr 2015 revolutionierte Papst Franziskus das Eheprozessrecht. Seither müssen Ehenichtigkeitsverfahren, die mit einem positiven Urteil enden, nicht mehr von Amts wegen an die zweite Instanz weitergeleitet werden. Verfahren kommen nunmehr ausschließlich auf dem Weg der Berufung in die höhere Instanz. Hierbei ist nach einem ersten positiven Urteil vor allem an den Ehebandverteidiger zu denken, der somit auch faktisch zu einer zentralen Figur der kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren geworden ist. Wenige Jahre nach dem Inkrafttreten der Neuregelung behandelt der Autor die wichtige Frage, wie die Berufungspraxis kirchlicher Gerichte in Deutschland bei Eheverfahren aussieht.
Stefan Lippert studierte Informatik, katholische Theologie und kanonisches Recht in Freiburg, Frankfurt am Main und München. Aktuell strebt er die Promotion sowohl in Informatik (Dr. rer. nat.) an der Universität der Bundeswehr München als auch in kanonischem Recht (Dr. iur. can.) an der LMU München an.
Inhaltsangabe
Historische Entwicklung der Berufung - Berufungsmöglichkeiten seit dem CIC/83 - Berufungsrecht nach geltender Rechtslage - Neue Bedeutung des Ehebandverteidigers - Entwicklung der Verfahrensstatistiken - Rückmeldungen der Ehebandverteidiger - Kurzwürdigung ausgewählter Aspekte
Historische Entwicklung der Berufung - Berufungsmöglichkeiten seit dem CIC/83 - Berufungsrecht nach geltender Rechtslage - Neue Bedeutung des Ehebandverteidigers - Entwicklung der Verfahrensstatistiken - Rückmeldungen der Ehebandverteidiger - Kurzwürdigung ausgewählter Aspekte
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