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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegenotstand, Note: 1,3, Hochschule Neubrandenburg (GPM), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll ihren Schwerpunkt auf die Gruppe der pflegenden Angehörigen setzen. Es soll erklärt werden, warum gerade für diese Personengruppe die Fähigkeit der Gesundheitskompetenz besonders wichtig ist. Im Anschluss wird in einer Untersuchung geprüft, inwieweit das SGB XI die Gesundheitskompetenz der pflegenden Angehörigen in seinen Leistungen mit einschließt. Das soziale Gesetzbuch Teil 11 beziehungsweise die Pflegeversicherung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegenotstand, Note: 1,3, Hochschule Neubrandenburg (GPM), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll ihren Schwerpunkt auf die Gruppe der pflegenden Angehörigen setzen. Es soll erklärt werden, warum gerade für diese Personengruppe die Fähigkeit der Gesundheitskompetenz besonders wichtig ist. Im Anschluss wird in einer Untersuchung geprüft, inwieweit das SGB XI die Gesundheitskompetenz der pflegenden Angehörigen in seinen Leistungen mit einschließt. Das soziale Gesetzbuch Teil 11 beziehungsweise die Pflegeversicherung wurde als Zweig der Sozialversicherung gegründet, um eine soziale Absicherung der Versicherten im Eintritt einer Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen. Doch sind im Eintritt einer Pflegebedürftigkeit nicht nur die pflegebedürftigen Personen einer belastenden Situation ausgesetzt. Das ganze persönliche Umfeld ist betroffen. Insbesondere die Personengruppe, die im SGB XI als Pflegeperson beziehungsweise als pflegende Angehörige, angesprochen wird. Das SGB XI definiert in § 3 ¿Vorrang der häuslichen Pflege¿ deutlich, dass der häuslichen Pflege Vorrang vor der stationären Pflege gegeben wird. Pflegende Angehörige und Nachbarn sollen unterstützt werden, um die Pflegebereitschaft zu erhöhen. § 4 ¿Art und Umfang der Leistungen¿ bestimmt, dass die Pflegeversicherung die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung in der häuslichen Pflege ergänzt. Daraus lässt sich ableiten, dass das SGB XI einen gesellschaftlichen Auftrag ausspricht, dass Angehörige von pflegebedürftigen Menschen die Pflege leisten übernehmen sollten.
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