Im Untersuchungs- wie Abschieberecht ist es eine bekannte Situation: Ein Rechtsproblem aus dem Untersuchungshaftvollzugsrecht oder dem Recht der Abschiebehaft ist zu lösen. Bereits die Orientierung in der Fülle von Bundes- und Landesgesetzen gestaltet sich schwierig, da aufgrund der veränderten Kompetenzverteilung nach der Föderalismusreform der Bund zwar weiterhin die Gesetzgebungszuständigkeit für das "Ob" der U-Haft sowie für den Rechtsschutz innehält; den Ländern steht aber die Regelungskompetenz für den Vollzug der U-Haft - das "Wie" - zusteht. Von dieser Befugnis haben die 16 Länder unterschiedlichst Gebrauch gemacht. Hieraus entstehen auch praxisrelevante Folgefragen zur Abschiebehaft - schließlich wird ein Drittel aller sich illegal in Deutschland aufhaltenden Ausländer in direktem Anschluss an die U-Haft in Abschiebehaft genommen. Das neue Handbuch ist das erste Erläuterungswerk, das die verschiedenen U-Haftvollzugsgesetze der Länder analysiert. Alle wichtigen Fragen, auch zu Anordnung und Vollzug der Abschiebehaft, werden beantwortet:Kommunikationsbeschränkungen, z.B. Besuchsregelung, Briefverkehr, TelefonateAusgestaltung der U-Haft bzgl. Haftraum, Verpflegung, Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten der Gefangenen"Soziale Hilfen"Disziplinarmaßnahmen und die Anwendung des Unmittelbaren ZwangsRechtsschutzmöglichkeiten der U-Häftlinge. Strafrechtler in Justiz wie Anwaltschaft, aber auch Ausländerrechtler schätzen insbesondere die synoptischen Darstellungen der parallelen Ländervorschriften und Musteranträge für den Rechtsschutz.Unter der Herausgeberschaft von Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Leiter der Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention, Universität Kiel und in Mitarbeit von: Dr. Christian Bochman, Referent Rechtsfragen, Dresden; Dipl.-Jur. Lorenz Nicolai Frahm, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Kiel; Dr. Henning Hadeler, Staatsanwalt, Kiel; Dr. Julian Krüger, Rechtsreferendar, Hamburg; Dr. Aiko Petersen, Rechtsanwalt, München; Dr. Carolin Röthel, Rechtsanwältin, Hamburg; Dr. Jan Schady, Richter am Amtsgericht, Schleswig; Dr. Christopher Sievers, Staatsanwalt, Kiel; Dr. Natalie Willsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Kiel.