Im wirtschaftlichen Geschäftsverkehr sind risikoreiche Entscheidungen tagtäglich. Sie sind notwendig um Kredite zu vergeben, Investitionen zu tätigen, Verträge abzuschließen und so letztendlich unerlässlich, um eine Volkswirtschaft am Leben zu erhalten. Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen oder andere Bevollmächtigte treffen diese Entscheidungen und gehen damit Risiken ein. Diese tragen sie aber nicht selbst, sondern in aller Regel das Unternehmen und deren Aktionäre, Gläubiger etc. Die Entscheider haben eine Vertrauensstellung inne, welche sich in dem Vermögen widerspiegelt, das ihnen für ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellt wird und welches ihnen gestattet gewisse Risiken einzugehen. Offen bleibt dabei die Frage, wo die Grenzen zwischen dem erlaubten und gewünschten unternehmerischen Risiko und dem kriminellen Umgang mit Fremdvermögen zu ziehen sind. Ziel dieser Arbeit ist es, diese Grenzen aufzuzeigen, um so das strafbare vom straflosen Risikogeschäft besser abgrenzen zu können. Maßstab ist dabei der im deutschen Strafrecht verankerte Untreuetatbestand, anhand dessen Merkmalen verschiedene Lösungsmodelle diskutiert werden.