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Inhaltlich unveränderte Neuauflage. Spätestens die "Bremer-Vulkan"-Entscheidungen des Bundesgerichtshofes haben die Verwirklichung des Untreuetatbestandes innerhalb von Konzernen in das Blickfeld des wissenschaftlichen Interesses gerückt. Die Untreue zum Nachteil der GmbH, insbesondere mit Einverständnis der Gesellschafter oder einem Mehrheitsgesellschafter, ist ein umfassend untersuchtes Thema. Entsprechend vielfältig ist die Zahl der Veröffentlichungen. Lassen sich die für die selbständige GmbH gefundenen Ergebnisse auf die konzernierte GmbH erstrecken? Oder bedarf die Untreue zum Nachteil…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltlich unveränderte Neuauflage. Spätestens die "Bremer-Vulkan"-Entscheidungen des Bundesgerichtshofes haben die Verwirklichung des Untreuetatbestandes innerhalb von Konzernen in das Blickfeld des wissenschaftlichen Interesses gerückt. Die Untreue zum Nachteil der GmbH, insbesondere mit Einverständnis der Gesellschafter oder einem Mehrheitsgesellschafter, ist ein umfassend untersuchtes Thema. Entsprechend vielfältig ist die Zahl der Veröffentlichungen. Lassen sich die für die selbständige GmbH gefundenen Ergebnisse auf die konzernierte GmbH erstrecken? Oder bedarf die Untreue zum Nachteil der konzerneingebundenen GmbH einer ganz eigenen Einordnung? Der Autor Dr. Matthias Lamann LL.M. gibt einen Überblick über den bisherigen Stand der wissenschaftlichen Diskussion und den Standpunkten der Rechtsprechung zum Thema der Untreue zum Nachteil der selbständigen GmbH und beantwortet auf dieser Basis die vorstehend aufgeworfenen Fragen am Beispiel des faktischen Konzerns. Anschliessenduntersucht er, ob das gefundene Ergebnis auch auf die übrigen Formen des Konzerns erstreckt werden kann. Das Werk richtet sich an GmbH-Geschäftsführer und andere Entscheidungsträger dieser Gesellschaftsform sowie an Wirtschaftsstrafrechtler.
Autorenporträt
Rechtsanwalt:Studium der Rechtswissenschaften an derUniversität Osnabrück, MagisterstudiengangWirtschaftsstrafrecht und Promotion am Institutfür Wirtschaftsstrafrecht Prof. Dr. Ransiek, beidesebenfalls Osnabrück. Rechtsanwalt in der KanzleiEilts & Kollegen, Nordhorn.