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Der Autor widmet sich der Haushaltsuntreue gem. § 266 StGB im Zuge des staatlichen Ankaufs von Informationen. Nach einem phänomenologischen Einstieg erarbeitet er die Kriterien für die Annahme einer untreuespezifischen Pflichtverletzung. Hierfür setzt er sich mit den Ermächtigungsgrundlagen für den V-Leute-Einsatz und den Ankauf von Steuer-CDs/Steuerdatensätzen auseinander. Im Weiteren werden in Bezug auf den Vermögensnachteil mögliche Kompensationsansätze und das Kriterium der materiellen Zweckwidrigkeit vorgestellt, welche auf die Haushaltsuntreue angewandt werden. Dabei wird insbesondere…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor widmet sich der Haushaltsuntreue gem. § 266 StGB im Zuge des staatlichen Ankaufs von Informationen. Nach einem phänomenologischen Einstieg erarbeitet er die Kriterien für die Annahme einer untreuespezifischen Pflichtverletzung. Hierfür setzt er sich mit den Ermächtigungsgrundlagen für den V-Leute-Einsatz und den Ankauf von Steuer-CDs/Steuerdatensätzen auseinander. Im Weiteren werden in Bezug auf den Vermögensnachteil mögliche Kompensationsansätze und das Kriterium der materiellen Zweckwidrigkeit vorgestellt, welche auf die Haushaltsuntreue angewandt werden. Dabei wird insbesondere ausgeführt, inwieweit die Verfälschung des Staatswillens, mögliche Beweisverwertungsverbote und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Berücksichtigung finden können. In einem abschließenden Teil bezieht der Autor Stellung, inwieweit eine Untreuestrafbarkeit auch aus dem Unterlassen von staatlichen Informationsankäufen resultieren kann.
Autorenporträt
Andreas Glock, LL.M., wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag seit 2015 (für Wolfgang Bosbach MdB und Dr. Hermann-Josef Tebroke MdB), Promovend im Strafprozessrecht an der Bucerius Law School in Hamburg, Studium der Rechts-, Politik- und Geschichtswissenschaften an der Bucerius Law School, der University of Oxford, der Universität Münster und der Universität Bonn. (Alt-)Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes, der Konrad-Adenauer-Stiftung und der bischöflichen Studienförderung Cusanuswerk.