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Kaum eine Frage im Grenzbereich zwischen Strafrecht und Gesellschaftsrecht wird so kontrovers diskutiert wie die nach den Voraussetzungen, unter denen die schädigende Minderung des Gesellschaftsvermögens durch den Geschäftsführer trotz der Zustimmung der Gesellschaftergesamtheit als Untreue zu würdigen ist. Struktur und Ausrichtung des deutschen Kapitalschutzrechts geben ebenfalls Anlass, die strafrechtliche Sanktionierung von Auszahlungen aus dem Haftungsfonds der GmbH zu betrachten. Bei der sachgerechten Ausdifferenzierung der Reichweite der Gesellschafterzustimmung zu schädigenden Maßnahmen…mehr

Produktbeschreibung
Kaum eine Frage im Grenzbereich zwischen Strafrecht und Gesellschaftsrecht wird so kontrovers diskutiert wie die nach den Voraussetzungen, unter denen die schädigende Minderung des Gesellschaftsvermögens durch den Geschäftsführer trotz der Zustimmung der Gesellschaftergesamtheit als Untreue zu würdigen ist. Struktur und Ausrichtung des deutschen Kapitalschutzrechts geben ebenfalls Anlass, die strafrechtliche Sanktionierung von Auszahlungen aus dem Haftungsfonds der GmbH zu betrachten. Bei der sachgerechten Ausdifferenzierung der Reichweite der Gesellschafterzustimmung zu schädigenden Maßnahmen wird nicht immer hinreichend berücksichtigt, ob mit der Untreue überhaupt der dogmatisch richtige Ansatzpunkt für die strafrechtliche Würdigung gefunden ist. Im Ergebnis sprechen die besseren Gründe dafür, strafwürdigen Verlagerungen von Gesellschaftsvermögen in das Privatvermögen nicht mit dem Mittel des Untreueschutzes sondern mit dem Insolvenzstrafrecht zu begegnen.
Autorenporträt
Die Autorin: Andrea Lichtenwimmer studierte von 1993 bis 1998 Rechtswissenschaften und von 1993 bis 1999 Betriebswirtschaftslehre an der Universität Passau. Das juristische Referendariat legte die Autorin in Passau, Frankfurt am Main und Los Angeles ab. Danach erfolgte der Eintritt in den Notardienst des Freistaates Bayern. Sie ist seit 2007 als Notarin in Ingolstadt tätig.