Theorie und Gesellschaft
Neuerscheinung
Jedes Jahr wird in Deutschland Vermögen im Wert von über 150 Milliarden Euro vererbt. Wie aber lässt sich die private Vermögensvererbung mit dem Selbstverständnis der Leistungsgesellschaft vereinbaren? Darüber diskutieren seit über 200 Jahren Politiker, Philosophen, Juristen, Wirtschaftswissenschaftler und Soziologen. Die Vermögensvererbung ist dabei nicht nur unter normativen Gesichtspunkten umstritten. Die Folgen "unverdienten Vermögens" für die Familie, für die Wirtschaft und für die Demokratie wurden ebenso kontrovers debattiert. Jens Beckert zeichnet die Auseinandersetzungen um das Erbrecht in Deutschland, Frankreich und den Vereinigten Staaten nach, wobei in jedem der drei Länder andere Aspekte im Vordergrund stehen. In den USA sind es die Chancengleichheit und die Gefahr der Vermögenskonzentration für die Demokratie, in Deutschland der Zusammenhalt der Familie und soziale Gerechtigkeit, in Frankreich das Prinzip der Gleichheit und die Struktur von Familienbeziehungen.Dieseerste umfassende soziologische Studie zum Erbrecht bietet für die aktuelle Diskussion um die Erbschaftssteuer einen erhellenden Hintergrund zum Verständnis der sehr unterschiedlichen Positionen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Neuerscheinung
Jedes Jahr wird in Deutschland Vermögen im Wert von über 150 Milliarden Euro vererbt. Wie aber lässt sich die private Vermögensvererbung mit dem Selbstverständnis der Leistungsgesellschaft vereinbaren? Darüber diskutieren seit über 200 Jahren Politiker, Philosophen, Juristen, Wirtschaftswissenschaftler und Soziologen. Die Vermögensvererbung ist dabei nicht nur unter normativen Gesichtspunkten umstritten. Die Folgen "unverdienten Vermögens" für die Familie, für die Wirtschaft und für die Demokratie wurden ebenso kontrovers debattiert. Jens Beckert zeichnet die Auseinandersetzungen um das Erbrecht in Deutschland, Frankreich und den Vereinigten Staaten nach, wobei in jedem der drei Länder andere Aspekte im Vordergrund stehen. In den USA sind es die Chancengleichheit und die Gefahr der Vermögenskonzentration für die Demokratie, in Deutschland der Zusammenhalt der Familie und soziale Gerechtigkeit, in Frankreich das Prinzip der Gleichheit und die Struktur von Familienbeziehungen.Dieseerste umfassende soziologische Studie zum Erbrecht bietet für die aktuelle Diskussion um die Erbschaftssteuer einen erhellenden Hintergrund zum Verständnis der sehr unterschiedlichen Positionen.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 17.09.2004Die Erfüllung der Pflicht gegenüber dem Staat nach dem Tod
Jens Beckert schreibt eine vergleichende Soziologie des Erbrechts in Deutschland, Frankreich und den Vereinigten Staaten
Diese vergleichende Beschreibung der Entwicklung des Erbrechts in Deutschland, Frankreich und den Vereinigten Staaten ist eine Pflichtlektüre für jeden Politiker, der mit Erbrecht befaßt ist. Sie zeigt, in unseren Breiten eignet sich das Erbrecht nicht, die Gesellschaft nennenswert zu beeinflussen. Es ist in allen drei Ländern stabil. Soweit es sich ändert, folgt es dem Trend der westlichen Gesellschaft zu mehr formaler Gleichheit, in den Vereinigten Staaten mit ihrer vergleichsweise kurzen politischen Geschichte stärker als in Deutschland und Frankreich. Insbesondere ist es nicht gelungen, mit Hilfe des Erbrechts die soziale Ungleichheit zu vermindern.
Der Verfasser kann das im Grunde nicht erklären. Sein "handlungstheoretischer Ansatz" zwingt ihn, soziale Probleme von "Akteuren" aus zu denken und die Akteure nach ihren Interessen näher zu bestimmen. Immerhin sieht er selbst, daß sich in dieser Perspektive keine stabilen Strukturen ausmachen lassen, wenn man nicht auf Normen und Werte zurückgreift. Das tut er auch. "Unverdientes Vermögen" soll das Grundproblem des Erbrechts andeuten: "Moderne Gesellschaften verstehen sich als Leistungsgesellschaften . . . Wie aber läßt sich die Vererbung von Vermögen mit diesem Selbstverständnis . . . in Einklang bringen?" Indem man die Folgen von Todesfällen analysiert. Schließlich ist Vererbung nicht der einzige Fall, der dem Leistungsprinzip zu widersprechen scheint. Sozialhilfe etwa ist ein weiterer.
Beckert ist weniger einer soziologischen und mehr einer historischen Objektivität verpflichtet. Wenn man sich auf die Geschichte konzentriert, die er erzählt, liest man sein Buch mit Gewinn. Die Länder, deren Erbrecht er beobachtet, gehören zum westlichen Kulturkreis und kämpfen mit den gleichen Problemen. Beckert untersucht die Testierfreiheit, die Ansprüche von Familienangehörigen, besonders die Pflichtteilsrechte, fideikommissarische Vermögensbindungen und Erbschaftsteuern. Sein Material bezieht er aus Debatten in den Parlamenten und der Öffentlichkeit um Gesetzgebungsvorschläge. So kann er bei Vorschlägen, die umgesetzt wurden, sagen, ob die Hoffnungen oder Befürchtungen der Initiatoren begründet waren oder nicht. Dieses Verfahren führt zu aufregenden Einsichten. Zum Beispiel haben vor allem die Liberalen die Eigentumsvererbung kritisiert, während sich Sozialdemokraten für das Thema wenig interessiert haben. Liberale haben Vorbehalte gegen Macht, gleichgültig, ob privat oder öffentlich, Sozialdemokraten hoffen, mit Macht soziale Gerechtigkeit durchsetzen zu können. Es gibt heute kein erbpolitisches Argument, das in den letzten zweihundert Jahren nicht verwendet worden wäre und dessen Tragfähigkeit, Konsequenzen und Versagen sich nicht an diesem Buch überprüfen ließen.
Beckert stellt in allen drei Ländern einen einheitlichen Trend fest. Die Rechte der überlebenden Ehepartner und unehelicher Kinder wurden erweitert, die Bevorrechtigung erstgeborener Söhne, die Ungleichbehandlung von Söhnen und Töchtern und fideikommissarische Bindungen wurden abgeschafft und Erbschaftsteuern eingeführt, die in den Vereinigten Staaten erstaunlich höher waren als in Deutschland und Frankreich, aber die Besitzverhältnisse kaum berührt haben.
Ein häufiges Argument zugunsten einer Erbschaftsteuer ist so frech, daß man fragen muß, wie es ernsthaft vorgetragen werden konnte. In der Version August Bebels lautet es: "Wer Besitz hat, für den hat der Staat am meisten zu sorgen." Also nicht die Wohlhabenden sorgen für den Staat, der Staat sorgt für die Wohlhabenden, deren Erben dafür zahlen müssen. Da dieses Argument auch in Frankreich verwendet wurde, kann man es nicht als Umkehrung der preußischen Wahlrechtsidee verstehen, Vermögen sei ein Indiz für politische Verantwortung. Vielmehr gilt, ein Erblasser hat seine Pflichten gegenüber dem Staat mit seinen Steuern und seiner Berufsarbeit bereits erfüllt. Eine Erbschaftsteuer bedeutet daher in dieser Perspektive, daß der Staat die Erben für denselben Tatbestand ein zweites Mal zur Kasse bittet. Nach Beckert hat das damals niemand kritisiert.
Erben können sich kaum gegen solche Argumente wehren. Denn bei Todesfällen ist das gesellschaftliche Hauptproblem nicht die Verteilung des Erbes, wie Beckert meint, sondern das Flicken des Lochs, das jeder Tod in das Netz der sozialen Beziehungen reißt. Ein Toter kann nichts mehr zahlen, veranlassen oder veräußern. Aber Frau und Kinder wollen versorgt werden, die Gemeinde will sich im Glanz seiner Erfolge sonnen, die Gläubiger wollen Geld, das Gras muß gemäht und die Hecke geschnitten werden, der Betrieb muß weiterlaufen. Ein Riesenproblem, das zum größten Teil von der Familie, den Freunden, Berufskollegen, Vereinen und den Gemeinden gelöst wird. Der Staat wäre damit hoffnungslos überfordert. Für ihn bleibt der schmale Rest, der sich rechtlich fassen läßt, im wesentlichen also das Vermögen.
Für den Umgang mit hinterlassenem Vermögen gibt es aber kein normatives Modell mehr, seit die Gesellschaft das Individuum zum letzten Bezugspunkt allen Handelns erklärt hat. Im Todesfall kann das Individuum nichts mehr sagen, und seine Verwandten und Freunde haben nichts zu sagen, weil nur das Individuum zählt. Deshalb können sie sich gegen staatliche Leichenfledderei nicht wehren. Andererseits muß die Gesellschaft die Wunden möglichst schnell schließen, die jeder Tod reißt. Sonst droht ihr Instabilität. Dieses Buch lehrt: Die Lösung des Dilemmas ist die Bevorzugung des Gewohnten.
GERD ROELLECKE
Jens Beckert: "Unverdientes Vermögen". Soziologie des Erbrechts. Campus Verlag, Frankfurt am Main, New York 2004. 424 S., br., 27,90 [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Jens Beckert schreibt eine vergleichende Soziologie des Erbrechts in Deutschland, Frankreich und den Vereinigten Staaten
Diese vergleichende Beschreibung der Entwicklung des Erbrechts in Deutschland, Frankreich und den Vereinigten Staaten ist eine Pflichtlektüre für jeden Politiker, der mit Erbrecht befaßt ist. Sie zeigt, in unseren Breiten eignet sich das Erbrecht nicht, die Gesellschaft nennenswert zu beeinflussen. Es ist in allen drei Ländern stabil. Soweit es sich ändert, folgt es dem Trend der westlichen Gesellschaft zu mehr formaler Gleichheit, in den Vereinigten Staaten mit ihrer vergleichsweise kurzen politischen Geschichte stärker als in Deutschland und Frankreich. Insbesondere ist es nicht gelungen, mit Hilfe des Erbrechts die soziale Ungleichheit zu vermindern.
Der Verfasser kann das im Grunde nicht erklären. Sein "handlungstheoretischer Ansatz" zwingt ihn, soziale Probleme von "Akteuren" aus zu denken und die Akteure nach ihren Interessen näher zu bestimmen. Immerhin sieht er selbst, daß sich in dieser Perspektive keine stabilen Strukturen ausmachen lassen, wenn man nicht auf Normen und Werte zurückgreift. Das tut er auch. "Unverdientes Vermögen" soll das Grundproblem des Erbrechts andeuten: "Moderne Gesellschaften verstehen sich als Leistungsgesellschaften . . . Wie aber läßt sich die Vererbung von Vermögen mit diesem Selbstverständnis . . . in Einklang bringen?" Indem man die Folgen von Todesfällen analysiert. Schließlich ist Vererbung nicht der einzige Fall, der dem Leistungsprinzip zu widersprechen scheint. Sozialhilfe etwa ist ein weiterer.
Beckert ist weniger einer soziologischen und mehr einer historischen Objektivität verpflichtet. Wenn man sich auf die Geschichte konzentriert, die er erzählt, liest man sein Buch mit Gewinn. Die Länder, deren Erbrecht er beobachtet, gehören zum westlichen Kulturkreis und kämpfen mit den gleichen Problemen. Beckert untersucht die Testierfreiheit, die Ansprüche von Familienangehörigen, besonders die Pflichtteilsrechte, fideikommissarische Vermögensbindungen und Erbschaftsteuern. Sein Material bezieht er aus Debatten in den Parlamenten und der Öffentlichkeit um Gesetzgebungsvorschläge. So kann er bei Vorschlägen, die umgesetzt wurden, sagen, ob die Hoffnungen oder Befürchtungen der Initiatoren begründet waren oder nicht. Dieses Verfahren führt zu aufregenden Einsichten. Zum Beispiel haben vor allem die Liberalen die Eigentumsvererbung kritisiert, während sich Sozialdemokraten für das Thema wenig interessiert haben. Liberale haben Vorbehalte gegen Macht, gleichgültig, ob privat oder öffentlich, Sozialdemokraten hoffen, mit Macht soziale Gerechtigkeit durchsetzen zu können. Es gibt heute kein erbpolitisches Argument, das in den letzten zweihundert Jahren nicht verwendet worden wäre und dessen Tragfähigkeit, Konsequenzen und Versagen sich nicht an diesem Buch überprüfen ließen.
Beckert stellt in allen drei Ländern einen einheitlichen Trend fest. Die Rechte der überlebenden Ehepartner und unehelicher Kinder wurden erweitert, die Bevorrechtigung erstgeborener Söhne, die Ungleichbehandlung von Söhnen und Töchtern und fideikommissarische Bindungen wurden abgeschafft und Erbschaftsteuern eingeführt, die in den Vereinigten Staaten erstaunlich höher waren als in Deutschland und Frankreich, aber die Besitzverhältnisse kaum berührt haben.
Ein häufiges Argument zugunsten einer Erbschaftsteuer ist so frech, daß man fragen muß, wie es ernsthaft vorgetragen werden konnte. In der Version August Bebels lautet es: "Wer Besitz hat, für den hat der Staat am meisten zu sorgen." Also nicht die Wohlhabenden sorgen für den Staat, der Staat sorgt für die Wohlhabenden, deren Erben dafür zahlen müssen. Da dieses Argument auch in Frankreich verwendet wurde, kann man es nicht als Umkehrung der preußischen Wahlrechtsidee verstehen, Vermögen sei ein Indiz für politische Verantwortung. Vielmehr gilt, ein Erblasser hat seine Pflichten gegenüber dem Staat mit seinen Steuern und seiner Berufsarbeit bereits erfüllt. Eine Erbschaftsteuer bedeutet daher in dieser Perspektive, daß der Staat die Erben für denselben Tatbestand ein zweites Mal zur Kasse bittet. Nach Beckert hat das damals niemand kritisiert.
Erben können sich kaum gegen solche Argumente wehren. Denn bei Todesfällen ist das gesellschaftliche Hauptproblem nicht die Verteilung des Erbes, wie Beckert meint, sondern das Flicken des Lochs, das jeder Tod in das Netz der sozialen Beziehungen reißt. Ein Toter kann nichts mehr zahlen, veranlassen oder veräußern. Aber Frau und Kinder wollen versorgt werden, die Gemeinde will sich im Glanz seiner Erfolge sonnen, die Gläubiger wollen Geld, das Gras muß gemäht und die Hecke geschnitten werden, der Betrieb muß weiterlaufen. Ein Riesenproblem, das zum größten Teil von der Familie, den Freunden, Berufskollegen, Vereinen und den Gemeinden gelöst wird. Der Staat wäre damit hoffnungslos überfordert. Für ihn bleibt der schmale Rest, der sich rechtlich fassen läßt, im wesentlichen also das Vermögen.
Für den Umgang mit hinterlassenem Vermögen gibt es aber kein normatives Modell mehr, seit die Gesellschaft das Individuum zum letzten Bezugspunkt allen Handelns erklärt hat. Im Todesfall kann das Individuum nichts mehr sagen, und seine Verwandten und Freunde haben nichts zu sagen, weil nur das Individuum zählt. Deshalb können sie sich gegen staatliche Leichenfledderei nicht wehren. Andererseits muß die Gesellschaft die Wunden möglichst schnell schließen, die jeder Tod reißt. Sonst droht ihr Instabilität. Dieses Buch lehrt: Die Lösung des Dilemmas ist die Bevorzugung des Gewohnten.
GERD ROELLECKE
Jens Beckert: "Unverdientes Vermögen". Soziologie des Erbrechts. Campus Verlag, Frankfurt am Main, New York 2004. 424 S., br., 27,90 [Euro].
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Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 26.11.2005Sinn und Schuld
Die juristischen Bücher des Jahres laut „NJW”
In der „Neuen Juristischen Wochenschrift” sind auch in diesem Jahr wieder die „Juristischen Bücher des Jahres” vorgestellt worden, die eine Jury unter dem Vorsitz des Hamburger Zivilrechtlers Reinhard Zimmermann ausgewählt hat (NJW, Heft 46/2005). Es handelt sich um folgende Titel:
MARIETTA AUER: Materialisierung, Flexibilisierung, Richterfreiheit. Generalklauseln im Spiegel der Antinomien des Privatrechtsdenkens. Mohr Siebeck, Tübingen 2005. 262 Seiten, 59 Euro.
JENS BECKERT: Unverdientes Vermögen. Campus Verlag, Frankfurt/New York 2004. 423 Seiten, 27,90 Euro.
CALUM CARMICHAEL: Ideas and the Man: Remembering David Daube. Vittorio Klostermann, Frankfurt 2004. 173 Seiten, 39 Euro.
REINIER KRAAKMAN, PAUL DAVIS, HENRY HANSMANN, GERARD HERTIG, KLAUS J. HOPT, HIDEKI KANADA, EDWARD B. ROCK: The Anatomy of Corporate Law. A Comparative and Functional Approach. Oxford University Press, Oxford 2004. 231 Seiten, 90,50 Euro.
NICOLA LACEY: A Life of H. L. A. Hart: The Nightmare and the Noble Dream. Oxford University Press, Oxford 2004. 422 Seiten, 41,50 Euro.
STEPHAN MEDER: Missverstehen und Verstehen. Savignys Grundlegung der juristischen Hermeneutik. Mohr Siebeck, Tübingen 2004. 269 Seiten, 74 Euro.
HARALD MAIHOLD: Strafe für fremde Schuld? Die Systematisierung des Strafbegriffs in der spanischen Spätscholastik und Naturrechtslehre. Böhlau Verlag, Köln 2005. 393 Seiten, 49,90 Euro.
KURT OESTERLE: Stammheim. Die Geschichte des Vollzugsbeamten Horst Bubeck. Klöpfer & Meyer, Tübingen 2003. 3. Aufl. 2004. 184 Seiten, 18,90 Euro.
KATHARINA SCHICKERT: Der Schutz literarischer Urheberschaft im Rom der klassischen Antike. Mohr Siebeck, Tübingen 2005. 164 Seiten, 44 Euro.
RUDOLF UERTZ: Vom Gottesrecht zum Menschenrecht. Das katholische Staatsdenken in Deutschland von der Französischen Revolution bis zum II. Vatikanischen Konzil (1789-1965). Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2005. 552 Seiten, 59 Euro.
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Die juristischen Bücher des Jahres laut „NJW”
In der „Neuen Juristischen Wochenschrift” sind auch in diesem Jahr wieder die „Juristischen Bücher des Jahres” vorgestellt worden, die eine Jury unter dem Vorsitz des Hamburger Zivilrechtlers Reinhard Zimmermann ausgewählt hat (NJW, Heft 46/2005). Es handelt sich um folgende Titel:
MARIETTA AUER: Materialisierung, Flexibilisierung, Richterfreiheit. Generalklauseln im Spiegel der Antinomien des Privatrechtsdenkens. Mohr Siebeck, Tübingen 2005. 262 Seiten, 59 Euro.
JENS BECKERT: Unverdientes Vermögen. Campus Verlag, Frankfurt/New York 2004. 423 Seiten, 27,90 Euro.
CALUM CARMICHAEL: Ideas and the Man: Remembering David Daube. Vittorio Klostermann, Frankfurt 2004. 173 Seiten, 39 Euro.
REINIER KRAAKMAN, PAUL DAVIS, HENRY HANSMANN, GERARD HERTIG, KLAUS J. HOPT, HIDEKI KANADA, EDWARD B. ROCK: The Anatomy of Corporate Law. A Comparative and Functional Approach. Oxford University Press, Oxford 2004. 231 Seiten, 90,50 Euro.
NICOLA LACEY: A Life of H. L. A. Hart: The Nightmare and the Noble Dream. Oxford University Press, Oxford 2004. 422 Seiten, 41,50 Euro.
STEPHAN MEDER: Missverstehen und Verstehen. Savignys Grundlegung der juristischen Hermeneutik. Mohr Siebeck, Tübingen 2004. 269 Seiten, 74 Euro.
HARALD MAIHOLD: Strafe für fremde Schuld? Die Systematisierung des Strafbegriffs in der spanischen Spätscholastik und Naturrechtslehre. Böhlau Verlag, Köln 2005. 393 Seiten, 49,90 Euro.
KURT OESTERLE: Stammheim. Die Geschichte des Vollzugsbeamten Horst Bubeck. Klöpfer & Meyer, Tübingen 2003. 3. Aufl. 2004. 184 Seiten, 18,90 Euro.
KATHARINA SCHICKERT: Der Schutz literarischer Urheberschaft im Rom der klassischen Antike. Mohr Siebeck, Tübingen 2005. 164 Seiten, 44 Euro.
RUDOLF UERTZ: Vom Gottesrecht zum Menschenrecht. Das katholische Staatsdenken in Deutschland von der Französischen Revolution bis zum II. Vatikanischen Konzil (1789-1965). Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2005. 552 Seiten, 59 Euro.
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Perlentaucher-Notiz zur FR-Rezension
Erben ist nicht selbstverständlich, teilt Thomas Kreuder nach Lektüre der gelungenen Studie von Jens Beckert mit. Will heißen: Bestimmte gesellschaftliche Prozesse und Diskurse haben zum Erbrecht geführt, wie wir es kennen. Diese Prozesse aber verliefen in verschiedenen Ländern unterschiedlich und führten zu mitunter ganz verschiedenen Ergebnissen. Beckert rekonstruiert diese Entwicklungen deshalb vergleichend an den Beispielen des US-amerikanischen, französischen und deutschen Erbrechts. Das Ergebnis: Das deutsche Erbrecht ist "archaisch" und wurde nie so richtig hinterfragt - die Familie erbt, der Erblasser kann nur einen Teil seines Vermögens nach eigenem Gutdünken verteilen. Kreuder wundert sich mit dem Autor, dass selbst die Sozialisten sich nie für dieses Thema interessierten. Anders in den USA: Dort, so Kreuder, darf der Erblasser machen, was er will - dahinter stecke die Absicht, die Möglichkeit von "dynastischen Vermögenskonzentrationen" und "unverdientem Vermögen" zu verringern. In Frankreich dagegen wurde während der Revolution die Testierfreiheit eingeschränkt, um Adel und Klerus zu schwächen. In beiden Ländern wurden die Debatten auf "hohem philosophischen und sozialwissenschaftlichen" Niveau geführt - anders als in Deutschland. Hier ist Erben vielleicht doch irgendwie selbstverständlich.
© Perlentaucher Medien GmbH
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Die Erfüllung der Pflicht gegenüber dem Staat nach dem Tod
"Eine Pflichtlektüre für jeden Politiker, der mir Erbrecht befaßt ist." (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.09.2004)
"Selten sind soziologische Analysen so spannend." (schrägstrich, 15.05.2005)
"Eine Pflichtlektüre für jeden Politiker, der mir Erbrecht befaßt ist." (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.09.2004)
"Selten sind soziologische Analysen so spannend." (schrägstrich, 15.05.2005)