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Inhaltlich unveränderte Neuauflage. 25 Jahre nach Ausbruch der internationalen Schuldenkrise leiden viele Entwicklungsländer noch immer unter der enormen Schuldenlast. Einige der damals gewährten Kredite wurden - wie heute - von den Regierungen nicht investiert, sondern für Konsum und Bereicherung der herrschenden Eliten verschwendet. Dies oft unter Mitwissen der Kreditgeber. Jedoch sind es weder die jeweiligen Machthaber noch die Kreditgeber, die für diese Gelder haften. Nach Völkerrecht sind es Staatsschulden, es haftet also die Bevölkerung des Landes. Das völkerrechtlich nicht anerkannte…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltlich unveränderte Neuauflage. 25 Jahre nach Ausbruch der internationalen Schuldenkrise leiden viele Entwicklungsländer noch immer unter der enormen Schuldenlast. Einige der damals gewährten Kredite wurden - wie heute - von den Regierungen nicht investiert, sondern für Konsum und Bereicherung der herrschenden Eliten verschwendet. Dies oft unter Mitwissen der Kreditgeber. Jedoch sind es weder die jeweiligen Machthaber noch die Kreditgeber, die für diese Gelder haften. Nach Völkerrecht sind es Staatsschulden, es haftet also die Bevölkerung des Landes. Das völkerrechtlich nicht anerkannte Konzept der odious debts besagt, dass die Rückforderung solcher Schulden illegitim ist. Denn die Verantwortung tragen auch die Geber, die von der unsachgemäßen Verwendung der Gelder gewusst haben. Welche Voraussetzungen müssten gegeben sein, damit sich dieses Konzept durchsetzt? Die Arbeit beschäftigt sich mit den Voraussetzungen zur Etablierung einer neuen Norm in das bestehende Normengefüge des Politikfelds Staatsschulden. Sie greift auf die Regimetheorie zurück und beschreibt die Strukturen, Akteure und Interessen in dem internationalen Schuldenregime. Sie analysiert, ob "odious debts" mit der heutigen Handlungslogik vereinbar ist.
Autorenporträt
Dipl. Pol., hat Politische Wissenschaft und Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg studiert. Seine Schwerpunkte liegen in den internationalen Beziehungen, dem Völkerrecht und Themen der Entwicklungszusammenarbeit.