Täglich werden von Polizeibeamten im Straßenverkehr unzählige freiwillige Atemalkoholmessungen (»Pusten«) durchgeführt. Probleme ergeben sich dabei dann, wenn der Betroffene nicht um die Freiwilligkeit weiß. Ist er in diesem Fall durch die Polizeibeamten zu belehren? Und wenn ja, welche Folgen hätte der Verstoß gegen eine solche Belehrungspflicht? Wirkt er sich gegebenenfalls auf die Verwertbarkeit der folgenden Blutprobenentnahme aus?
Um diese Fragen zu beantworten, beschäftigt sich die Arbeit zunächst mit den ergangenen, teils gegensätzlichen Urteilen. Im Anschluss werden die in der Literatur zum nemo-tenetur-Grundsatz, der Belehrungspflicht und Verwertungsverboten vertretenen Ansichten ausgewertet. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf die Freiwilligkeit der Atemalkoholmessung eine Belehrungspflicht besteht und dass aus der Nichtbelehrung ein Beweisverwertungsverbot folgt.
Um diese Fragen zu beantworten, beschäftigt sich die Arbeit zunächst mit den ergangenen, teils gegensätzlichen Urteilen. Im Anschluss werden die in der Literatur zum nemo-tenetur-Grundsatz, der Belehrungspflicht und Verwertungsverboten vertretenen Ansichten ausgewertet. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf die Freiwilligkeit der Atemalkoholmessung eine Belehrungspflicht besteht und dass aus der Nichtbelehrung ein Beweisverwertungsverbot folgt.