Unzertrennbare Einheit oder fremde Welten? Eine Frage, auf die man in Bezug auf das Verhältnis von Rechtswissenschaft und Praxis bereits jahrelang versucht hat eine Antwort zu finden. Teilweise wurde der Rechtswissenschaft sogar der Status einer Wissenschaft abgesprochen. Im Kontext dieser Debatte hat es insbesondere im Verhältnis der Strafrechtswissenschaft zur strafrechtlichen Praxis einige Diskussionswellen gegeben, deren Grundlage bereits das unterschiedliche Verständnis hinsichtlich der Definition von Strafrechtswissenschaft und strafrechtlicher Praxis deutlich werden ließen. Bereits hier bestand daher Klärungsbedarf. Der Forschungsstand im Allgemeinen war, die letzten 50 Jahre betrachtet, eher überschaubar, sodass die Autorin daran anknüpfen und das Verhältnis unter Zuhilfenahme der aktuellen Thematik der Internal Investigations (unternehmensinterne Untersuchungen), bekannt aus dem Siemens-Skandal 2006 und dem Diesel-Skandal mit Entscheidung des BVerfG im Jahr 2018, untersuchen konnte. Anhand ihres Verfassers, ihres Inhaltes und ihrer zitierten Literatur wurden zahlreiche Veröffentlichungen der Jahre 2006 bis 2018 ausgewertet, wobei zur Beantwortung der Frage von der These ausgegangen wurde, dass die universitäre Strafrechtswissenschaft eine eher grundlagenbezogene Wissenschaft ist, die bei der Entscheidungsfindung aktueller Sachverhalte eine eher nachgeordnete Position einnimmt. Das Ergebnis der Untersuchung bezieht sich hier -dies ist deutlich hervorzuheben- auf eine Thematik im "emerging field" des Wirtschaftsstrafrechts, sodass dies keinesfalls auf das Verhältnis der Institutionen im Allgemeinen übertragen werden kann. Aus dem Ergebnis resultierend gibt die Autorin sodann eine Empfehlung ab.