Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit den Defiziten bei der Reaktion der Justiz auf Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt. Zu diesem Zweck wird sie als theoretische Studie mit einem qualitativen Ansatz definiert, da Gewalt gegen Frauen als Verletzung der Menschenrechte und als eine Form der Diskriminierung von Frauen verstanden wird und als jeder Akt geschlechtsspezifischer Gewalt verstanden wird. Zu diesem Zweck müssen die juristischen Kriterien für eine angemessene Behandlung der Opfer, ein wirksamer präventiver Schutz durch den Staat sowie die strukturellen Aspekte des Justizsystems und die Mängel, Unregelmäßigkeiten und Versäumnisse bei der Untersuchung, Verfolgung und Bestrafung von Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt sowie das Vorgehen der Justizbehörden untersucht werden. Infolgedessen gibt es immer noch Lücken in der Reaktion der Justiz auf Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt, was die wirksame Prävention, den Schutz, die Verfolgung und Bestrafung von Fällen, den Zugang zum Justizsystem, die unzureichende Bearbeitung von Fällen und die unzureichende Bearbeitung von Fällen durch die Justizbehörden betrifft.