In den letzten Jahrzehnten hat sich das Leasing als Finanzierungsinstrument - in seinen zahlreichen Gestaltungsvarianten - im Rechtsverkehr etabliert; sowohl im Unternehmer- als auch im Verbraucherbereich. Da der Gesetzgeber weder eine gesetzliche Definition, geschweige denn eine fundamentale gesetzliche Regelung für den Rechtsanwender bereit hält, mussten die Gerichte seit jeher mit großen Regelungslücken kämpfen. Diese mangelnde normative Verankerung hat zur Folge, dass Leasingverträge nahezu ausschließlich unter Heranziehen von AGB abgeschlossen werden. Dies birgt natürlich die Gefahr, dass der Leasinggeber im Rahmen der privatautonomen Vertragsgestaltung bemüht ist, für den Leasingnehmer nachteilige Klauseln - in Form von "Kleingedrucktem" - in den Vertrag einfließen zu lassen. Diese Herangehensweise der Leasinggesellschaften ist die unbeschönigte Realität in der Vertragspraxis. Gegenstand dieses Werkes ist daher die systematische Aufarbeitung der OGH Rechtsprechung, um herauszufinden, welche Möglichkeit bzgl. Vertragsgestaltung beim Leasinggeschäft zulässig und möglich ist.
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