Mit der Richtlinie 96/9/EG wurde der Rechtsschutz von Datenbanken in der EU neu gestaltet. Herzstück der Richtlinie ist ein neues Schutzrecht sui generis.
Im Anschluß an eine aktuelle Analyse des technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Hintergrundes setzt sich der Verfasser mit der Richtlinie und deren Umsetzung in britisches und deutsches Recht auseinander. Auf Kritik stößt dabei vor allem der zu lange und den technikgeprägten, unpersönlichen Datenbankwerken auch sonst nicht adäquate Urheberschutz. Auch das sonst zu begrüßende Schutzrecht sui generis kann unerwünschte Folgen in Form der Informationsmonopolisierung nach sich ziehen, denen der Verfasser durch einen Änderungsvorschlag entgegentritt. Eine Darstellung der voraussichtlichen Auswirkungen der Richtlinie auf die weitere Urheberrechtsentwicklung rundet die Arbeit ab.
Das Werk zeichnet sich durch die umfassende Einbeziehung der technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten für die juristische Gedankenführung aus. Es richtet sich daher nicht nur an Urheber- und Computerrechtler, sondern kann auch Rechtsanwälten und Rechtsabteilungen von Unternehmen auf dem Informationssektor wertvolle Hilfen leisten.
Im Anschluß an eine aktuelle Analyse des technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Hintergrundes setzt sich der Verfasser mit der Richtlinie und deren Umsetzung in britisches und deutsches Recht auseinander. Auf Kritik stößt dabei vor allem der zu lange und den technikgeprägten, unpersönlichen Datenbankwerken auch sonst nicht adäquate Urheberschutz. Auch das sonst zu begrüßende Schutzrecht sui generis kann unerwünschte Folgen in Form der Informationsmonopolisierung nach sich ziehen, denen der Verfasser durch einen Änderungsvorschlag entgegentritt. Eine Darstellung der voraussichtlichen Auswirkungen der Richtlinie auf die weitere Urheberrechtsentwicklung rundet die Arbeit ab.
Das Werk zeichnet sich durch die umfassende Einbeziehung der technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten für die juristische Gedankenführung aus. Es richtet sich daher nicht nur an Urheber- und Computerrechtler, sondern kann auch Rechtsanwälten und Rechtsabteilungen von Unternehmen auf dem Informationssektor wertvolle Hilfen leisten.