Jeder Künstler der seine Gedanken oder seine Ideen verwirklicht, sei es als Bild, als Buch, als ein Theaterstück oder auch als Bauwerk, hat zu seiner Schöpfung eine persönliche Verbindung. Die Beziehung zwischen Schöpfer und seinem Werk bleibt ein Leben lang bestehen, selbst dann, wenn das Eigentum an dem Werk an einen Dritten übertragen wird. Um diese Beziehung dennoch aufrecht zu erhalten, wurde mit dem Urheberrecht ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, der den Anforderungen des "geistigen Bandes" gerecht werden soll. Das Urheberrecht bildet somit einen der wesentlichen rechtlichen Werte für einen Architekten und betrifft einen erheblichen Teil seiner Leistungen. Wie sich das urheberrechtliche Verhältnis zwischen dem Architekten, seinem Bauherrn und dem Eigentümer des Bauwerks verhält und welche Probleme dabei auftreten können, wird in diesem Fachbuch behandelt.
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