Das Urheberrecht spielt auf Grund der Vernetzung der Schulen, des Internet und der Nutzung neuer Technologien im Unterricht eine immer größere Rolle. Deshalb wurden mit dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz die gesetzlichen Ausnahmeregelungen für den Bildungsbereich neu gefasst und die Möglichkeiten zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Unterricht mit Wirkung ab 1. März 2018 erweitert. Mit 7. Juni 2021 sind wieder Änderungen des gesetzlichen Rahmens in Kraft getreten (z.B. Marktvorbehalt für bestimmte Ausnahmen), die die Nutzung für den Schul- und Unterrichtsgebrauch erleichtern sollen. Die urheberrechtlichen Themen im Schulalltag werden in der 3. Auflage auf Basis der neuen Rechtslage an Hand von Beispielen sowie mit Fragen und Antworten praxisgerecht und verständlich behandelt: – Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien für den Unterricht und für Prüfungsaufgaben – Kopieren und Scans, Download von Material aus dem Internet, TV-Aufzeichnungen – Fragen zum Fotorecht – Nutzung von Funk, Film und Fernsehen im Unterricht – Einstellen von Unterrichtsmaterialen am Schulserver und auf Plattformen für den Online-Unterricht (Distance Learning) – Musik im Unterricht / Schulveranstaltungen mit Musik – Werkschaffen im Unterricht – Filme, Hörspiele, Zeitungen – Wer haftet für Urheberrechtsverletzungen im Schulunterricht? – Nutzung von Computerprogrammen im Informatikunterricht Der Anhang beinhaltet einen Auszug aus dem UrhG, die für die Schulen maßgeblichen Gesamtverträge, die Gesetzesmaterialien u.a.