Mehr als 15 Jahre liegt die Herstellung der Einheit Deutschlands zurück, die auch auf die Auswertung der Filmproduktion der DDR nicht ohne Wirkung geblieben ist. Die 1946 gegründete DEFA (Deutsche Film- und Aktiengesellschaft) setzte Maßstäbe für das Filmwesen der DDR. Als deren Rechtsnachfolger verwaltet heute die DEFA- Stiftung die Rechte des DEFA-Filmstocks und noch gültige Verwertungsrechte an ausländischen Filmen für die neuen Bundesländer. Die vorliegende Dokumentation beschäftigt sich mit den urheberrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Filmproduktion der DDR. Neben wichtigen Urteilen zu den Fragen der urgeberrechtlichen Nutzungsrechte sind im Anhang zahlreiche, für die Bestimmung des Inhalts der abgeschlossenen Verträge wesentliche Dokumente, wiedergegeben. Der Band wird mit einer Bibliographie zum Urheberrecht der DDR abgerundet. Der Autor Dr. Stephan Haupt ist seit mehr als einem Jahrzehnt als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Urheber-, Medien- und Verlagsrechtes tätig. Er hat sich durch zahlreiche Veröffentlichungen sowie Lehr- und Seminartätigkeit einen Namen gemacht.