Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 9,00, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Politiken der EU, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 6. Juli 1998 verabschiedete das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie Nr. 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen.Knapp 7 Jahre später, am 28. Februar 2005, trat das erforderliche Gesetz zur Änderung des deutschen Patentrechts in Kraft.Das späte Handeln der deutschen Regierung ist kein Einzelfall unter den Mitgliedstaaten der EG. Obwohl im Juli 2000 die Umsetzungsfrist ablief, hatten die wenigsten bis dahin die entsprechenden Gesetzesänderungen erlassen.Das Hadern und Zögern der nationalen Regierungen lässt sich mit der Brisanz des Regelungsgegenstands erklären. Die Gen- und Biotechnologie ist von jeher ein Gebiet hart umkämpfter Fronten. Einerseits die ethischen Bedenken, andererseits die wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Interessen. Nicht umsonst kam es letztlich zu einer Nichtigkeitsklage gegen die Biopatentrichtlinie beim EuGH.Zentraler Streitpunkt war und ist der Konflikt zwischen der verfassungsrechtlichen Menschenwürde und dem sekundärrechtlichen Schutz der Biotechnologie. Die Klage wurde abgewiesen.Die Bedenken der Gegner aber, existieren weiterhin.In der vorliegenden Arbeit soll ein Einblick in diese Problematik gegeben werden. Um jedoch die Richtlinie in das europäische Rechtssystem einordnen zu können und die rechtlichen Hintergründe zu verstehen, wird zunächst ein Überblick über das Immaterialgüterrecht im Allgemeinen gegeben werden. Nach der völkerrechtlichen Einbindung der europäischen Schutzrechte wird die Regelung der europäischen Schutzrechte im Einzelnen dargestellt. Schließlich wird auf die Biopatentrichtlinie und der Frage nach dem Konflikt mit der Menschenwürde eingegangen
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