Der Heidelberger Kommentar zum Urheberrecht gibt präzise Antworten auf alle Fragen zum Urheberecht.
Die Neuauflage des Kommentars wird durch die zahlreiche neue Rechtsprechung zum Urhebervertragsrecht, zur Durchsetzungsrichtlinie und zu den Schranken des Urheberrechts geprägt. Auch der erhebliche Einfluss des Europäischen Rechts und zahlreiche neue Entscheidungen des EuGH in den letzten Jahren haben zu grundlegenden Änderungen bei der Auslegung und Anwendung des Urheberrechts geführt.
Das Werk
bietet eine fundierte und praxisnahe Kommentierung des Urheberrechtsgesetzes
erläutert das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz und den Bildnisschutz der
22 ff. KUG
behandelt das einstweilige Verfügungsverfahren (
97 UrhG)
orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung
berücksichtigt die Entwicklungen des europäischen und internationalen Rechts.
Im Anhang abgedruckt sind die wichtigsten Abkommen, Verträge und Richtlinien. Ergänzt wird das Werk durch ein Fälleverzeichnis mit Fundstellennachweis.
Die Neuauflage des Kommentars wird durch die zahlreiche neue Rechtsprechung zum Urhebervertragsrecht, zur Durchsetzungsrichtlinie und zu den Schranken des Urheberrechts geprägt. Auch der erhebliche Einfluss des Europäischen Rechts und zahlreiche neue Entscheidungen des EuGH in den letzten Jahren haben zu grundlegenden Änderungen bei der Auslegung und Anwendung des Urheberrechts geführt.
Das Werk
bietet eine fundierte und praxisnahe Kommentierung des Urheberrechtsgesetzes
erläutert das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz und den Bildnisschutz der
22 ff. KUG
behandelt das einstweilige Verfügungsverfahren (
97 UrhG)
orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung
berücksichtigt die Entwicklungen des europäischen und internationalen Rechts.
Im Anhang abgedruckt sind die wichtigsten Abkommen, Verträge und Richtlinien. Ergänzt wird das Werk durch ein Fälleverzeichnis mit Fundstellennachweis.
Insgesamt kann man für die 3. Auflage nur wiederholen, was bereits für die Vorauflagen befunden wurde: Der "Dreyer/Kotthoff/Meckel" ist eine Kommentierung, die praxisnah auf hohem wissenschaftlichen Niveau gründlich, dennoch übersichtlich und zuverlässig informiert. Das Werk darf trotz der in den letzten Jahren stark gewachsenen Familie der Urheberrechtskommentare in keiner urheberrechtlichen Bibliothek fehlen.
Rechtsanwältin Dr. Anke Nordemann-Schiffel, Berlin, in: GRUR 1/2014
Insgesamt dürfte festzustellen sein, dass diese Kommentierung des Urheberrechts eine immense Stütze für Rechtspraktiker und Wissenschaftler ist.
Dipl.jur. Leyla Rock, Mitarbeiterin Kanzlei Prof. Dr. Ory, auf: www.privatfunk.de 29.7.2013
Die Verfasser wollen zuverlässig und aktuell informieren und dabei den Informationsbedürfnissen insbesondere der Rechtspraxis Rechnung tragen. Diesen Anspruch lösen sie ein. Man darf dem Werk wünschen, dass es sich mit der 2. Auflage weiterhin auf dem mittlerweile konkurrenzstarken Feld der Kommentarliteratur zum Urheberrecht behaupten wird.
Robert Krichmaier, Ltd. Regierungsdirektor in: GRUR 1/2010
Insgesamt handelt es sich bei dem Werk um eine gelungene Ergänzung der Heidelberger Kommentare.
Computer und Recht 6/2006
Wie alle 'Heidelberger Kommentare' ist auch dieser ein bestens gelungenes Werk.
Zeitschrift für die Anwaltspraxis 12/04
... eine lohnende Anschaffung ...
www.kommunikationsrecht.com
Rechtsanwältin Dr. Anke Nordemann-Schiffel, Berlin, in: GRUR 1/2014
Insgesamt dürfte festzustellen sein, dass diese Kommentierung des Urheberrechts eine immense Stütze für Rechtspraktiker und Wissenschaftler ist.
Dipl.jur. Leyla Rock, Mitarbeiterin Kanzlei Prof. Dr. Ory, auf: www.privatfunk.de 29.7.2013
Die Verfasser wollen zuverlässig und aktuell informieren und dabei den Informationsbedürfnissen insbesondere der Rechtspraxis Rechnung tragen. Diesen Anspruch lösen sie ein. Man darf dem Werk wünschen, dass es sich mit der 2. Auflage weiterhin auf dem mittlerweile konkurrenzstarken Feld der Kommentarliteratur zum Urheberrecht behaupten wird.
Robert Krichmaier, Ltd. Regierungsdirektor in: GRUR 1/2010
Insgesamt handelt es sich bei dem Werk um eine gelungene Ergänzung der Heidelberger Kommentare.
Computer und Recht 6/2006
Wie alle 'Heidelberger Kommentare' ist auch dieser ein bestens gelungenes Werk.
Zeitschrift für die Anwaltspraxis 12/04
... eine lohnende Anschaffung ...
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