Das Urheberrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der privatrechtlichen Ausbildung an den Universitäten in Deutschland. Im Unterschied zu den bestehenden Lehrbüchern wird der Versuch unternommen, die Grundzüge und spezielle dogmatische Probleme des Urheberrechts mit den entsprechenden Lösungen systematisch darzustellen. Hierbei spielen vor allem die Entscheidungen des BGH im Lehrbuch eine wichtige Rolle, die soweit erforderlich einer kritischen Würdigung unterzogen werden. Den Lesern wird methodisch und didaktisch die Möglichkeit gegeben, sich den vorgegebenen Stoff selbstständig anzueignen und zu wiederholen. Es werden teilweise Fälle aus der Praxis dem jeweiligen Abschnitt oder Kapitel vorangestellt und an dessen Ende Fragen formuliert, die der Student aus dem Lehrbuchtext beantworten kann.
Im Schwerpunktbereich des Urheberrechts wird auf die komplexe Erfassung der rechtlichen, rechtspolitischen, ökonomischen und kulturellen Zusammenhänge in den Lehrveranstaltungen hingewiesen. Das Lehrbuch will einige dogmatisch interessante Fragen beantworten, die mit der digitalen Revolution und dem Internet zusammenhängen und in der Zukunft die Urheberrechtswissenschaft vor neue Herausforderungen stellt.
Das Lehrbuch wendet sich in erster Linie an Studenten, die das Urheberrecht im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung gewählt haben. Es ist auch für Rechtsanwälte geeignet, die sich mit dem Urheberrecht vertiefend beschäftigen oder sich als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht qualifizieren wollen.
Im Schwerpunktbereich des Urheberrechts wird auf die komplexe Erfassung der rechtlichen, rechtspolitischen, ökonomischen und kulturellen Zusammenhänge in den Lehrveranstaltungen hingewiesen. Das Lehrbuch will einige dogmatisch interessante Fragen beantworten, die mit der digitalen Revolution und dem Internet zusammenhängen und in der Zukunft die Urheberrechtswissenschaft vor neue Herausforderungen stellt.
Das Lehrbuch wendet sich in erster Linie an Studenten, die das Urheberrecht im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung gewählt haben. Es ist auch für Rechtsanwälte geeignet, die sich mit dem Urheberrecht vertiefend beschäftigen oder sich als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht qualifizieren wollen.
"Ein schönes, kluges Buch. Als Lehrbuch gedacht, aber es ist weit mehr. [...] Ich kann das Buch nur empfehlen. Kurz und bündig ist alles da, was man in der Praxis benötigt, verwendbar als Kommentar und es befähigt, in der theoretischen Diskussion mitzureden."
Andreas Henselmann in: Berliner Anwaltsblatt 11/2009
"Eine didaktisch gelungene Darstellung samt allen Körbchen des Urheberrechts."
In: Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk 11/2009
Andreas Henselmann in: Berliner Anwaltsblatt 11/2009
"Eine didaktisch gelungene Darstellung samt allen Körbchen des Urheberrechts."
In: Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk 11/2009