Kreativunternehmen haben einen erheblichen Finanzierungsbedarf, können aber selten hinreichend werthaltige körperliche Gegenstände als Sicherheit anbieten. In der Informationsgesellschaft besteht deshalb ein wachsendes Bedürfnis, Immaterialgüterrechte wie das Urheberrecht zur Kreditbesicherung einzusetzen. Die das Urheberrecht prägende besondere Verwobenheit von Vermögens- und Persönlichkeitsrecht führt bei seinem Einsatz als Kreditsicherheit allerdings zu beträchtlichen Schwierigkeiten. So geraten Rechtsinstitute wie Zustimmungserfordernis, Rückrufsrecht und Zweckübertragungslehre zwangsläufig in Konflikt mit den Interessen des Sicherungsnehmers.Die Arbeit versucht, die Auslegungsgrenzen dieser urheberschützenden Vorschriften auszuloten und unterbreitet Vorschläge für die Vertragsgestaltung. Sie zeigt auf, dass die Kreditbesicherung mittels urheberrechtlicher Nutzungsrechte möglich ist, aber sowohl dem Urheber als auch dem Sicherungsnehmer große Zugeständnisse abverlangt.