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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 13 Punkte "gut", Universität Bielefeld (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht), Veranstaltung: Seminar im Urheberrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Natürliche und juristische Personen können im Laufe ihres wirtschaftlichen Daseins zahlungsunfähig werden. U.a. im Rahmen der InsO legt die Rechtsordnung das Verfahren im Falle der Zahlungsunfähigkeit fest. Neben der Schuldbefreiung der Insolventen steht dabei vor allem das Ziel, den…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 13 Punkte "gut", Universität Bielefeld (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht), Veranstaltung: Seminar im Urheberrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Natürliche und juristische Personen können im Laufe ihres wirtschaftlichen Daseins zahlungsunfähig werden. U.a. im Rahmen der InsO legt die Rechtsordnung das Verfahren im Falle der Zahlungsunfähigkeit fest. Neben der Schuldbefreiung der Insolventen steht dabei vor allem das Ziel, den Gläubigern zur Erfüllung ihrer Zahlungsansprüche zu verhelfen. Interesse der Gläubiger einer insolventen Person ist demnach möglichst viele Vermögenspositionen in der Insolvenzmasse zu haben, die zu ihrer Befriedigung verwertet werden können. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, in welchem Umfang Urheberrecht und Rechte aus dem Urheberrecht der Verwertung in der Insolvenz unterliegen, also zur zugunsten der Gläubiger verwertbaren Insolvenzmasse gehören.
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