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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,0, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Zwischenstaatliche Übereinkünfte über die Rechte anImmaterialgütern gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert in Gestaltder Abkommen von Paris und Bern über den Schutz vonindustriellem Eigentum zum Einen, und Werken der Literatur undKunst zum Anderen. Jedoch gestaltete sich der umfassende Schutzder Immaterialgüterrechte und im Besonderen des Urheberrechtsnoch nie so schwierig wie heute, im modernen, elektronischenInformationszeitalter, da…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,0, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Zwischenstaatliche Übereinkünfte über die Rechte anImmaterialgütern gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert in Gestaltder Abkommen von Paris und Bern über den Schutz vonindustriellem Eigentum zum Einen, und Werken der Literatur undKunst zum Anderen. Jedoch gestaltete sich der umfassende Schutzder Immaterialgüterrechte und im Besonderen des Urheberrechtsnoch nie so schwierig wie heute, im modernen, elektronischenInformationszeitalter, da sich durch die Benutzung des Internets auchder Verbreitungsgrad der Werke verändert hat und die neuenurheberrechtlichen Probleme der grenzüberschreitenden Verbreitungdann umso öfter die Reichweite der Verwertungsrechte treffen.Gerade das kommerzielle Unternehmen YouTube, das seit 2005allen Nutzern die Möglichkeit bietet, Filme ins Internet hochzuladen,trifft den Zeitgeist von Menschen auf der ganzen Welt. DieEigendynamik durch den fast unkontrollierten Upload von Videoslässt jedoch einen unsensiblen und bisweilen anarchischen Umgangmit urheberrechtlich geschützten Werken und im Bezug auf geistigeEigentumsrechte erkennen.Konventioneller Weise wird das Urheberrecht in diesen Bereichenvon den eigentlichen Autoren an Dritte, also Verlage oder Musiklabelübertragen. Die Verwerter sorgen dann dafür, dass die meistenWerknutzungen nur gegen Entgelt und in beschränktem Umfangerlaubt werden. Zudem werden die Rechte von den Rechteinhabernin aller Regel einzeln verkauft. Diese Umstände spiegeln einVerständnis des Urheberrechts, das auf der Möglichkeit desAusschlusses und der exklusiven Kontrolle der Nutzungen aufbaut.