Peter der Große lernte das Uhrmacher-Handwerk und Friedrich der Große das Bierbrauen. Beide Herrscher brauchten ihre ehrliche und eheliche Herkunft nicht nachweisen, so wie es damals von den Zünften verlangt wurde. Anders war es bei den Untertanen dieser Herrscher. Sie mussten zum Erlernen eines Berufes und für die Ausübung viele Urkunden vorlegen. Die Schriftstücke, die den beruflichen Werdegang eines Handwerkers beschreiben, haben sich im Laufe der Zeit in Inhalt und Form gewandelt.Die einzelnen Handwerksbriefe werden anhand von Beispielen beschrieben. Unterteilt werden die Schriftstücke einmal in Urkunden zur Kennzeichnung der Person und zum anderen in Urkunden zur Kennzeichnung der Ausbildung. Zur ersten Gruppe gehören: Geburtsbriefe, Leumundsbriefe, Kundschaften, Wanderbücher, Reisepässe, Arbeitsbücher, Heimatscheine, Bürgerbriefe und Gewerbescheine. Zur zweiten Gruppe gehören: Lehrverträge, Lehrbriefe, Gesellenbriefe, Lehrzeugnisse und Meisterbriefe.