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In diesem Buch werden die Grundprinzipien des Urkundsbeweises mit besonderem Bezug auf Nigeria im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen erörtert. Außerdem wurden die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen anderer afrikanischer Länder wie Ghana, Gambia, Kenia und Uganda usw. für eine zeitgemäße vergleichende Analyse analysiert. Der einschlägige Grundsatz des englischen Common Law bildete natürlich die Grundlage und wurde daher nicht vernachlässigt. Teil B der Arbeit konzentrierte sich auf wesentliche Fragen, die das Recht und die Praxis der Anwaltschaft berühren, unter anderem auf der…mehr

Produktbeschreibung
In diesem Buch werden die Grundprinzipien des Urkundsbeweises mit besonderem Bezug auf Nigeria im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen erörtert. Außerdem wurden die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen anderer afrikanischer Länder wie Ghana, Gambia, Kenia und Uganda usw. für eine zeitgemäße vergleichende Analyse analysiert. Der einschlägige Grundsatz des englischen Common Law bildete natürlich die Grundlage und wurde daher nicht vernachlässigt. Teil B der Arbeit konzentrierte sich auf wesentliche Fragen, die das Recht und die Praxis der Anwaltschaft berühren, unter anderem auf der Grundlage der Bestimmungen des nigerianischen Beweisrechts und der allgemeinen Grundsätze der Anwaltschaft. Er befasst sich mit dem Wesen und der Psychologie von Rechtsstreitigkeiten, mit Anstand und Umgangsformen im Gerichtssaal, mit der Rolle von Sprache und Rhetorik in der Anwaltschaft, mit den verschiedenen Phasen des Prozesses, der Beweisaufnahme, dem Kreuzverhör, der erneuten Befragung, dem feindlichen Zeugen und der Schlussansprache. Das Buch ist ein Arbeitshandbuch für den Prozessanwalt.
Autorenporträt
Professor Ngozi Alili studierte an der O.A.U. Ile-Ife, wo er 1990 seinen LL.B.- und 1995 seinen LL.M.-Abschluss erhielt. Er wurde 1991 als nigerianischer Rechtsanwalt zugelassen und promovierte 2015 an der juristischen Fakultät der K.S.U. Anyigba, wo er derzeit als Professor und Leiter der Abteilung für Privat- und Eigentumsrecht tätig ist.