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3. 2. 5. 4 Einschiitzung und Bewertung der alliierten Rolle . . . . . . . . . 240 244 3. 3 Gremienorganisation und -entscheidungen 259 4 Zeitumstiinde der Verfassungsberatuogen 259 4. 1 Beurteilung der unmittelbaren Gegenwart 4. 2 Beurteilung der NS-Vergangenheit bzw. der Weimarer Republik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262 4. 3 Die Folgenfiir kunftige Verfassungsbestimmungen . . . . . . . . 265 5 Tbemenschwerpunkte in den Verfassungsberatuogen . . . . . . 267 5. 1 Staatlichkeit. Verhiiltnis Gesamtstaat- Gliedstaaten . . . . . . . . 268 5. 2 Staatszwecke bzw. Verfassungsziele…mehr

Produktbeschreibung
3. 2. 5. 4 Einschiitzung und Bewertung der alliierten Rolle . . . . . . . . . 240 244 3. 3 Gremienorganisation und -entscheidungen 259 4 Zeitumstiinde der Verfassungsberatuogen 259 4. 1 Beurteilung der unmittelbaren Gegenwart 4. 2 Beurteilung der NS-Vergangenheit bzw. der Weimarer Republik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262 4. 3 Die Folgenfiir kunftige Verfassungsbestimmungen . . . . . . . . 265 5 Tbemenschwerpunkte in den Verfassungsberatuogen . . . . . . 267 5. 1 Staatlichkeit. Verhiiltnis Gesamtstaat- Gliedstaaten . . . . . . . . 268 5. 2 Staatszwecke bzw. Verfassungsziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 5. 3 Grundrechte und Grundwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 5. 4 Staatsorgane und Organverhiiltnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 5. 4. 1 Das Parlament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 5. 4. 1. 1 Die erste Kammer (der Landtag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 5. 4. 1. 2 Die zweiteKammer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298 5. 4. 2 Die Exekutive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313 5. 4. 2. 1 Der Staatsprasident . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313 5. 4. 2. 2 Die Regierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315 5. 4. 3 Die rechtsprechende Gewalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323 5. 5 Schulfrage und Erziehungsziele 330 5. 5. 1 Trager der,Erziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331 5. 5. 2 Schultyp. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 5. 5. 3 Ausbildungsziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 5. 5. 4 Die Konkordatsfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337 5. 6 Wirtschafts- und Sozialverfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339 5. 6. 1 Eigentums- und Sozialisierungsfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 5. 6. 2 Mitbestimmung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347 7 5. 6. 3 Umfang staatlicher EinfluBnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 5. 7 Politische Willensbildung und Entscheidungsfindung 352 5. 7. 1 Wahlrecht, Wahlsystem und Abstimmungsverfahren 352 5. 7. 2 Plebiszitare Elemente: Volksbegehren und Vol- entscheid in den Landerverfassungen . . . . . . . . . . . . . . . 367 5. 8 Andere Verfassungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383 5. 8. 1 Die offentliche Verwaltung 384 5. 8. 1. 1 Die Gemeindeverfassungen 384 5. 8. 1. 2 Zum Status der Beamten 386 5. 8. 1. 3 Das Finanzwesen 387 Parteien als Verfassungsorgan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Autorenporträt
Werner Breunig, geboren 1956, Dr. phil., ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Landesarchivs Berlin sowie Mitherausgeber und Redakteur von "Berlin in Geschichte und Gegenwart. Jahrbuch des Landesarchivs Berlin". Er hat zahlreiche Schriften, vor allem zur Geschichte Berlins, veröffentlicht.

Prof. (em.) Dr. Frank R. Pfetsch lehrt sei 1976 Politikwissenschaft am Institut für Politische Wissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen Politische Theorie, Regierungslehre, Konflikt- und Verhandlungsforschung, Internationale Beziehungen und Außenpolitik. Den Jean-Monnet-Lehrstuhl, eine Auszeichnung des Europäischen Universitätsrats, hat er seit 1999 inne. Für seine Forschungs- und Lehrtätigkeit war er als Berater der UNESCO in verschiedenen Ländern Asiens, Afrikas und Südamerikas tätig.