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Das Recht gilt vielen Wissenschaften als Modellfall. Für die Systemtheorie und die Dekonstruktion hat es ebenso einen paradigmatischen Status wie für die mediengeschichtlich orientierten Kulturwissenschaften. Woher aber bezieht das Recht seinerseits die Modelle, nach denen es operiert? Die Beiträge des vorliegenden Bandes gehen dieser Frage in historischer und systematischer Perspektive an einem zentralen Akt des Rechts nach: dem Akt des Urteilens und der Entscheidungsfindung. Daran lässt sich der latente Juridismus anderer Disziplinen beobachten sowie umgekehrt der Einfluss ausserjuridischer,…mehr

Produktbeschreibung
Das Recht gilt vielen Wissenschaften als Modellfall. Für die Systemtheorie und die Dekonstruktion hat es ebenso einen paradigmatischen Status wie für die mediengeschichtlich orientierten Kulturwissenschaften. Woher aber bezieht das Recht seinerseits die Modelle, nach denen es operiert? Die Beiträge des vorliegenden Bandes gehen dieser Frage in historischer und systematischer Perspektive an einem zentralen Akt des Rechts nach: dem Akt des Urteilens und der Entscheidungsfindung. Daran lässt sich der latente Juridismus anderer Disziplinen beobachten sowie umgekehrt der Einfluss ausserjuridischer, etwa philosophischer Theoreme auf die richterliche Praxis. Dies gilt für die antike Rhetorik und Dialektik im Verhältnis zu Verhandlung und Verhör nicht weniger als für die Glaubwürdigkeitcodes und Wahrscheinlichkeitsregeln der Aufklärung. Im 18. Jahrhundert steht das richterliche Urteil in der Spannung zwischen Gesetzmässigkeit und Subjektivität. Schneller als das Recht löst der literarische Markt diesen Konflikt, indem er das Regelwerk der Poetik der Empfindsamkeit opfert. In der aufgeklärten Rechtswissenschaft werden die aus einer solchen Lösung erwachsenden Schwierigkeiten breit diskutiert, worauf wiederum die Literatur mit Geschichten vom bis zum Wahnsinn überforderten Richter antwortet. Von hier aus ist das Urteilen und Entscheiden als eine Praxis zu bedenken, der sich individualisierte Gesellschaften nicht versichern können, ohne sie zugleich zu verdrängen und zu tabuisieren.
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Autorenporträt
Thomas Weitin (Prof. Dr. habil.) ist Juniorprofessor für "Neuere deutsche Literatur im europäischen Kontext" an der Universität Konstanz.

Cornelia Vismann war Professorin für Geschichte und Theorie der Kulturtechniken an der Bauhaus-Universität Weimar. Sie studierte Recht und Philosophie und arbeitete u.a. als Rechtsanwältin in Berlin. Nach ihrer Dissertation "Akten. Medientechnik und Recht" (2000) habilitierte sie sich mit einer Arbeit zur "Verfassung nach dem Computer" im öffentlichen Recht. Cornelia Vismann ist am 28. August 2010 in Berlin gestorben.