Gegenstand dieser Arbeit sind die Begründungen der Entscheidungen des obersten Gerichtshofs der niederländischen Provinzen Holland, Seeland und West-Friesland aus dem Zeitraum 1704-1787. Das Gericht hat seine Urteile nicht begründet. Gleichwohl sind die Erwägungen der Richter in den unveröffentlichten offiziellen Aufzeichnungen des Gerichts und andererseits in den privaten Notizen einzelner Richter, den Observationes Tumultuariae des Cornelis van Bijnkershoek, Willem Pauw und Johan van Bleiswijk erhalten. Ziel der Arbeit war eine Untersuchung, ob die fehlende Veröffentlichung der Urteilsbegründungen Auswirkungen auf die Entscheidungen des Gerichts hatte. Mithilfe der privaten Aufzeichnungen und der offiziellen Quellen wurden dazu am Beispiel des Kaufrechts die Entscheidungen des Gerichts vor dem Hintergrund der römisch-holländischen Dogmatik und unter Berücksichtigung des Prozessrechts untersucht.