Hinterlässt ein US-amerikanischer Erblasser ein Testament, in dem er seinen in Österreich lebenden Verwandten zum Beneficiary eines Trust einsetzt, steht der veranlagende Finanzbeamte vor dem Problem, dass der Beneficiary sowie der Trust im österreichischen bürgerlichen Gesetzbuch nicht existieren. Ob und wie soll er den Erbanfall dieses Begünstigten in unser System einordnen? Ist ein derartiger Nachlasserwerb überhaupt vom inländischen Erbschaftssteuergesetz erfasst? Wenn ja, wann entsteht die Steuerschuld? Die Vorfrage der erbschaftssteuerlichen Subsumtion war durch das Internationale Privatrecht zu klären. Der auf den Vergleich der Rechtsfolgenpositionen der Beteiligten ausgerichtete Rechtsvergleich (ua zur dinglichen/schuldrechtlichen Stellung, Konkurs- Vollstreckungsfestigkeit, Vererblichkeit) hat ergeben, dass das österreichische Pendant zum klassischen Fall des Testamentary Trust die fideikommissarische Substitution unter zusätzlicher Anordnung einer Nachlassverwaltung ist.