Am 14. November 2007 ist das Umweltschadensgesetz (USchadG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz, das der Umsetzung der Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (2004/35/EG) dient, wurden neue Regelungen über die Verantwortlichkeit für Umweltschäden in das deutsche Recht eingeführt.
Mit diesem Kommentar liegt nun eine übergreifende Fachgebietskommentierung des Umweltschadensgesetzes vor.
Das Werk bietet eine praxisorientierte, übersichtliche und fundierte Darstellung des Umweltschadensgesetzes und der damit in Verbindung stehenden neuen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes. Es richtet sich an sämtliche Rechtsanwender des Gesetzes, angesprochen sind daher sowohl betroffene Unternehmen als auch Rechtsanwälte und Behördenvertreter.
Die Verantwortlichkeit nach dem USchadG wird vor dem gemeinschaftsrechtlichen Hintergrund dargestellt, wobei die zentralen Problemkreise und ihre Praxisrelevanz eingehend bearbeitet sind.
Zu erwähnen sind u.a.:
die Haftung für Biodiversitätsschäden,
die unmittelbare Wirkung der Informations-, Vermeidungs- und Sanierungspflichten,
die Verantwortlichkeit von Personen, die zwar nicht unmittelbarer Verursacher einer Schädigung sind, aber welche die schadensverursachende Tätigkeit »bestimmen«.
Die Autoren dieses Kommentars sind durch Vortragstätigkeit, Fachpublikationen bzw. langjährige Erfahrung als Experten auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts und des Umweltrechts ausgewiesen.
Die Autoren:
Dr. Malte Petersen, LL.M., Rechtsanwalt in Düsseldorf, hat sich im Rahmen einer Doktorarbeit über die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie im Umweltschadensgesetz und zudem im Rahmen weiterer Fachpublikationen eingehend mit dem Umwelthaftungsrecht befasst.
Andreas Berstermann ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit den Schwerpunkten Bodenschutz- und Altlastenrecht, Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht, Immissionsschutzrecht und Wasserrecht.
Mit diesem Kommentar liegt nun eine übergreifende Fachgebietskommentierung des Umweltschadensgesetzes vor.
Das Werk bietet eine praxisorientierte, übersichtliche und fundierte Darstellung des Umweltschadensgesetzes und der damit in Verbindung stehenden neuen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes. Es richtet sich an sämtliche Rechtsanwender des Gesetzes, angesprochen sind daher sowohl betroffene Unternehmen als auch Rechtsanwälte und Behördenvertreter.
Die Verantwortlichkeit nach dem USchadG wird vor dem gemeinschaftsrechtlichen Hintergrund dargestellt, wobei die zentralen Problemkreise und ihre Praxisrelevanz eingehend bearbeitet sind.
Zu erwähnen sind u.a.:
die Haftung für Biodiversitätsschäden,
die unmittelbare Wirkung der Informations-, Vermeidungs- und Sanierungspflichten,
die Verantwortlichkeit von Personen, die zwar nicht unmittelbarer Verursacher einer Schädigung sind, aber welche die schadensverursachende Tätigkeit »bestimmen«.
Die Autoren dieses Kommentars sind durch Vortragstätigkeit, Fachpublikationen bzw. langjährige Erfahrung als Experten auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts und des Umweltrechts ausgewiesen.
Die Autoren:
Dr. Malte Petersen, LL.M., Rechtsanwalt in Düsseldorf, hat sich im Rahmen einer Doktorarbeit über die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie im Umweltschadensgesetz und zudem im Rahmen weiterer Fachpublikationen eingehend mit dem Umwelthaftungsrecht befasst.
Andreas Berstermann ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit den Schwerpunkten Bodenschutz- und Altlastenrecht, Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht, Immissionsschutzrecht und Wasserrecht.