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Seit Mai 2016 hat der neue Unionszollkodex den bisherigen Zollkodex abgelöst. Durch diese grundsätzliche Reform des Zollrechts, gibt es auch neue Verordnungen: Die bislang zur Durchführung des Zollkodex geltende Durchführungsverordnung wird durch eine Durchführungs- und eine Delegierte Verordnung ersetzt. Die aktuellen Änderungen im Zollrecht bringen somit nicht nur inhaltliche, sondern auch strukturelle Neuerungen mit sich, so dass sämtliche Verweise und Bezüge zwischen den verschiedenen Rechtsakten neu hergestellt werden müssen. Für einen raschen Zugriff auf die damit in drei Rechtsakten zu…mehr

Produktbeschreibung
Seit Mai 2016 hat der neue Unionszollkodex den bisherigen Zollkodex abgelöst. Durch diese grundsätzliche Reform des Zollrechts, gibt es auch neue Verordnungen: Die bislang zur Durchführung des Zollkodex geltende Durchführungsverordnung wird durch eine Durchführungs- und eine Delegierte Verordnung ersetzt.
Die aktuellen Änderungen im Zollrecht bringen somit nicht nur inhaltliche, sondern auch strukturelle Neuerungen mit sich, so dass sämtliche Verweise und Bezüge zwischen den verschiedenen Rechtsakten neu hergestellt werden müssen.
Für einen raschen Zugriff auf die damit in drei Rechtsakten zu findenden Neuregelungen erschließt diese Textsammlung das neue Recht in systematischer Darstellung: Im Anschluss an eine kurze Einführung in das neue Recht und den besonderen Aufbau des Buches werden unmittelbar unter jedem Artikel des neuen Zollkodex der Union (UZK) die entsprechenden Bestimmungen der Durchführungs- und Delegierten Verordnung wiedergegeben. Somit entfällt das lästige Blättern in den drei Rechtsakten und die Neuregelung erschließt sich komprimiert in systematischer Form!
Das besondere und praxisorientierte Layout hilft außerdem durch seine Übersichtlichkeit im täglichen Arbeitsalltag!
Autorenporträt
Autoreninfo: Prof. Dr. Dr. hc (UA) Lothar Gellert lehrt an der Hochschule des Bundes - Fachbereich Finanzen - und ist stellvertretender Studienbereichsleiter für Allgemeines Zollrecht und Zolltarif. Von 1991 bis 2011 war er Referent im BMF in verschiedenen Referaten der Zollabteilung und Nationaler Experte bei der Europäischen Kommission Generaldirektionen OLAF und TAXUD.
Dr. iur Thomas Weiß ist als Rechtsanwalt und Berater von Unternehmen zu Fragen des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere zu Fragen der Exportkontrolle sowie des Zolls und der grenzüberschreitenden Umsatzsteuer in der Kanzlei "Möllenhoff Rechtsanwälte", Münster, tätig.