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Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,7, Universität Passau (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzierung, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung: Die internationale und die deutsche Wirtschaft sind in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts von einigen schwerwiegenden Ereignissen getroffen worden. Spektakuläre Insolvenzfälle großer Unternehmen wie Barings, Metallgesellschaft und Daiwa sowie heftige Kapitalmarkteinbrüche, ausgelöst bspw. durch die Japankrise,…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,7, Universität Passau (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzierung, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:
Die internationale und die deutsche Wirtschaft sind in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts von einigen schwerwiegenden Ereignissen getroffen worden. Spektakuläre Insolvenzfälle großer Unternehmen wie Barings, Metallgesellschaft und Daiwa sowie heftige Kapitalmarkteinbrüche, ausgelöst bspw. durch die Japankrise, die Russlandkrise und die Terroranschläge vom 11. September 2001, haben den Gesetzgeber in der jüngeren Vergangenheit dazu veranlasst, Präventivmaßnahmen zu treffen. Auf diese Weise sollen die Auswirkungen solcher Ereignisse und die durch sie entstehenden Schäden begrenzt werden.
Die durch die Ereignisse bedingte Entwicklung an den Kapitalmärkten hat Anleger und Asset-Manager dazu veranlasst eine gewisse Risikosensibilität an den Tag zu legen. Im Zuge dieser Sensibilisierung wurde auch die Forderung nach einem verantwortlicheren Umgang seitens der Unternehmen mit dem Thema Risiko laut. Während der Bankensektor auf diesem Gebiet mit den Regelungen um Basel II bereits weitgehend gerüstet ist, sind deutsche Investmentgesellschaften bislang von einer ähnlich strengen Regulierung ausgenommen worden.
Seit 2004 aber müssen sich nun auch deutsche KAGs darauf einstellen, dass ein neues Regelwerk, ähnlich den Regelungen um Basel II, bald ihr Tagesgeschäft bestimmen wird: das Investmentmodernisierungsgesetz (InvModG) i.V.m. der Derivateverordnung (DerivateV).
Neben den Entwicklungen am Kapitalmarkt macht jedoch außerdem die mit dem InvModG einhergehende Liberalisierung der Investmentbranche eine gleichzeitige Regulierung des Sektors notwendig. Dabei stellt insbesondere der "risikokontrollierte Einsatz neuartiger Finanzinstrumente" für Fondsmanager eine Herausforderung dar. So können z.B. Derivate zukünftig nicht nur zur Absicherung einzelner Fondspositionen, sondern auch aktiv im Rahmen der Anlagepolitik eingesetzt werden.
Die erhöhten Anforderungen die vom Gesetzgeber an das Risikomanagement einer KAG gestellt werden, wurden durch das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene InvModG verdinglicht. Eine besondere Rolle in der Konkretisierung dieser Ansprüche bildet dabei die zugehörige DerivateV vom 6. Februar 2004, die jedoch vorerst nur auf nach dem 1. Januar 2004 aufgelegte Fonds anzuwenden ist.
Dabei dient die Regulierung neben dem Schutz des Unternehmens und seiner Mitarbeiter in erster Linie dem Anlegerschutz. Schließlich besteht das Hauptaufgabenfeld der Investmentgesellschaften in der treuhänderischen Verwaltung von Sondervermögen.
Für Fonds, welche vor dem 1. Januar 2004 aufgelegt wurden, muss die Abstimmung mit der DerivateV generell erst bis zum 13. Februar 2007 erfolgt sein. Hingegen müssen diejenigen Fonds, welche noch nach dem dritten Finanzmarktförderungsgesetz aufgelegt wurden, bereits bis zum 1. Januar 2006 auf das neue Recht umgestellt sein. Dabei fallen schätzungsweise zwei Drittel aller Fonds, die in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind, unter die neuen Regelungen.
Dreh- und Angelpunkt der DerivateV ist das Konzept des Value-at-Risk (VaR). Diese bereits im Grundsatz I vorgeschriebene Risikokennzahl konnte sich in der jüngeren Vergangenheit in weiten Bereichen des Finanzwesens durchsetzen und soll nun auch in der DerivateV standardmäßig Verwendung finden. Dabei scheint es unvermeidlich, dass der damit verbundene Aufwand ggü. den bisher implementierten Modellen beträchtlich steigen wird.
Gang der Untersuchung:
In Teil A der Arbeit wird vorab der Gesetzestext der DerivateV in seinen wesentlichen Teilen erörtert, um die aus ihm entstehenden Implikationen aufzuzeigen, wonach in Teil B detailliert auf das Konzept des VaR ein...
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