Verändernde Werknutzungen stellen das Urheberrecht seit jeher vor die Herausforderung, eine Trennlinie zwischen "gewünschter Inspiration" und "unerwünschter Imitation" zu ziehen, mithin die äußeren Grenzen des urheberrechtlichen Schutzbereichs im Lichte eines angemessenen Interessenausgleichs zu definieren. Ihre Bewertung bewegt sich dabei nicht nur im Spannungsverhältnis zwischen nationalem und europäischem Recht, sondern muss im Falle der verändernden Nutzung von Computerprogrammen zugleich die Besonderheiten dieser Werkart und die Zielsetzungen des bereichsspezifischen Regelungsregimes berücksichtigen. Ausgehend von den Ansätzen einer funktionalen, schutzgegenstandsbezogenen Auslegung der Verwertungsrechte wird eine marktbezogene Abgrenzung von zustimmungspflichtiger Umarbeitung und zustimmungsfreier Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Programmcode vorgeschlagen.