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Die Arbeit untersucht die uneinheitliche Rechtslage der Veräußerungsgewinnbesteuerung im privaten Bereich. Während Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen stets besteuert werden, bleiben Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien und anderen Wirtschaftsgütern - vorbehaltlich einer Spekulationsbesteuerung - steuerfrei. Die Belastungsgrundentscheidung im EStG unterscheidet damit nicht mehr den unternehmerischen und den privaten Bereich, sondern nun auch innerhalb des privaten Bereichs unterschiedliche Veräußerungsgewinne. Der Dualismus innerhalb der Veräußerungsgewinnbesteuerung wird mit §§ 22…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht die uneinheitliche Rechtslage der Veräußerungsgewinnbesteuerung im privaten Bereich. Während Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen stets besteuert werden, bleiben Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien und anderen Wirtschaftsgütern - vorbehaltlich einer Spekulationsbesteuerung - steuerfrei. Die Belastungsgrundentscheidung im EStG unterscheidet damit nicht mehr den unternehmerischen und den privaten Bereich, sondern nun auch innerhalb des privaten Bereichs unterschiedliche Veräußerungsgewinne. Der Dualismus innerhalb der Veräußerungsgewinnbesteuerung wird mit §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 EStG zudem nicht folgerichtig umgesetzt. Diese Ungleichbehandlung ist dabei mangels eines besonderen sachlichen Grundes verfassungswidrig. Den Befund nimmt die Arbeit zum Anlass, einen neuen, verfassungskonformen sowie monistischen Einkommensbegriff zu entwickeln und einen konkreten Vorschlag zur Reform der Veräußerungsgewinnbesteuerung im privaten Bereich zu unterbreiten.
Autorenporträt
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Steuerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg im Jahr 2021 promovierte Til Kopietz am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität. Mit dem Abschluss der Arbeit im Jahr 2023 nahm er das Rechtreferendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf.