Betriebliche und private Veräusserungsgewinne unterliegen einer unterschiedlichen Besteuerung. Der Verfasser geht der Frage nach, ob hierin ein Verstoss gegen das Prinzip der Gleichmässigkeit der Besteuerung zu sehen ist und unterbreitet Vorschläge zur Änderung des geltenden Steuerrechts. Dabei überprüft er die Tauglichkeit des Gleichmässigkeitsprinzips für normative Aussagen und zieht Konsequenzen für das Forschungsprogramm der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre.
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