Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Theologie - Systematische Theologie, Note: 2,3, Universität Osnabrück (Kath. Theologie), Veranstaltung: Grundfragen der Bioethik, Sprache: Deutsch, Abstract: Wir alle kennen diesen bestimmten Teil im Grundgesetz der BRD, er lautet: Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 I GG ). Aber was genau meint der Gesetzgeber damit? Ab welchem Entwicklungsstadium wird einem "Menschen" Würde zugesprochen? Auf was lässt sich die Menschenwürde zurückführen? Wie lässt sie sich begründen und wer ist ihr Träger? Was zeichnet den Menschen eigentlich aus, dass dieser durch das höchste Gesetz des Staates geschützt wird? Besitzen auch Tiere eine Würde? Muss man, um Würde zu erlangen, ein Mensch sein? Oder doch eine Person? Wenn wir von Würde sprechen, dann kommen wir also sehr schnell mit den Begriffen "Menschsein" und "Personsein" in Konflikt. Ab wann fällt man unter den Schutz der Menschenwürde? Ab wann ist man Mensch, ab wann Person? Hat ein Embryo das selbe Recht auf Leben wie wir? Welche Rolle spielt hier die Moral? Was macht den Menschen zu einem moralfähigen Wesen? Was unterscheidet ihn von Tieren und welchen Rang nimmt er in der Natur ein? Und, wenn wir von Embryonen sprechen, welche Bedeutung kommt hier der Biomedizin hinsichtlich der künstlichen Befruchtung zu? Was meinen wir, wenn wir von der PID und der PND im Zusammenhang mit der Bioethik sprechen? Was kann der christliche Glaube zu Fragen der Bioethik, genauer noch, zur Problematik des Tötungsverbotes beitragen? Was sagen AT und NT? Ist der Mensch wirklich das Ebenbild Gottes? Welche Konsequenzen hätte das für einen Schwangerschaftsabbruch? Welche Stellung vertritt die kath. Kirche, und was ist ihre Intention? Im Weiteren versucht diese Hausarbeit, die Diskussion um die Sterbehilfe aufzulockern, indem Unterschiede herausgestellt und näher untersucht werden. Welche Art der Sterbehilfe ist zu vertreten, bzw. legal, welche ist vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt und welche erscheint als human und sinnvoll? Natürlich wirft dieses Thema eine gewisse Brisans hervor, aber gerade diese gilt es hier zu klären...Die Menschenwürde ist für den Christen in der Ebenbildlichkeit Gottes, begründet und kommt jedem Menschen als Menschen zu. Sie kann keinem Menschen abgesprochen, und auch nicht gegen etwas Anderes aufgerechnet werden. Der Mensch mit seiner Logos-Fähigkeit ist in der Lage, seine Verantwortung in der Welt zu erkennen, und muss für die Schöpfung (auch Mitgeschöpfe) Sorge tragen. Jeder Mensch hat das Recht auf Rechte, sprich jeder Mensch hat ein Anspruch auf Grundversorgung, Bildung, Information usw., und zwar deshalb, weil er durch seine geistigen Eigenschaften
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