Obwohl die Diskussion um die ethischen, rechtlichen und medizinischen Probleme des Schwangerschafts(spät)abbruchs nach Pränataldiagnostik und embryopathischem Befund seit der Reform durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz von 1995 und der damit verbundenen Abschaffung der embryopathischen Indikation seit bald fünfzehn Jahren geführt wird, fehlen noch immer überzeugende Lösungskonzepte. Die in diesem Band enthaltenen Beiträge des am 26. Februar 2008 veranstalteten 3. Göttinger Workshops zum Medizinrecht mahnen den dringenden Reformbedarf an und bieten Anregungen für die rechtspolitische Diskussion, die vor Kurzem mit einem Gesetzesentwurf aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erneut in Gang gesetzt wurde. Im Mittelpunkt der Beiträge stehen die (straf-)rechtliche und medizin-ethische „Bewertung“ menschlichen Lebens vor der Geburt und die Frage, wie die beteiligten Professionen mit der Problematik eines embryopathischen Befundes verantwortlich umgehen können, damit die schwangere Patientin beim emotional belastenden Entscheidungsprozess die notwendige Hilfe und Unterstützung erhält, gleichzeitig aber auch dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes (insbesondere in Fällen extrauteriner Lebensfähigkeit) angemessen Rechnung getragen werden kann.