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Der deutsche Zivilprozess ist als ein Verfahren zwischen zwei Parteien zur Durchsetzung ihrer Einzelinteressen konzipiert. Demgegenüber führen die Musterfeststellungsklage und die Abhilfeklage zu einer Zunahme des kollektiven Rechtsschutzes. Beide Verfahrensarten sind in den weiterhin am Individualinteresse orientierten Zivilprozess zu integrieren, wodurch ein Potential für Friktionen mit dem tradierten Zivilprozess entsteht. Hier setzt die Arbeit an und analysiert die Integration dieser, vom materiellen Rechtsinhaber wegführenden, Klagearten in eine auf ein Zwei-Personen-Verhältnis angelegte…mehr

Produktbeschreibung
Der deutsche Zivilprozess ist als ein Verfahren zwischen zwei Parteien zur Durchsetzung ihrer Einzelinteressen konzipiert. Demgegenüber führen die Musterfeststellungsklage und die Abhilfeklage zu einer Zunahme des kollektiven Rechtsschutzes. Beide Verfahrensarten sind in den weiterhin am Individualinteresse orientierten Zivilprozess zu integrieren, wodurch ein Potential für Friktionen mit dem tradierten Zivilprozess entsteht. Hier setzt die Arbeit an und analysiert die Integration dieser, vom materiellen Rechtsinhaber wegführenden, Klagearten in eine auf ein Zwei-Personen-Verhältnis angelegte Verfahrensordnung. Zu diesem Zweck wird die Rechtsnatur dieser prozessualen Instrumente herausgearbeitet und darauf aufbauend verschiedene Bereiche des Erkenntnisverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Parteirollenverschiebung untersucht. Ferner werden die konsensuale und die streitige Verfahrensbeendigung sowie die hierbei auftretenden Auswirkungen einer Klage durch einen Rechtsfremden untersucht.
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Autorenporträt
Philipp Simon studierte von 2015 bis 2020 Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Wu¿rzburg. Nach vorheriger Tätigkeit als studentische Hilfskraft arbeitete er nach dem Studium promotionsbegleitend als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht sowie Internationales Privatrecht von Frau Prof. Dr. Kieninger. Nachfolgend arbeitete er außerdem als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Großkanzlei in Frankfurt am Main im Bereich Dispute Resolution. Seit März 2022 absolviert er sein Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Frankfurt am Main.