Der Top-Kommentar zum neuen Unternehmensstrafrecht
Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) bringt ein für Österreich in dieser Form neues Unternehmensstrafrecht: Die Verantwortlichkeit und strafrechtliche Haftung juristischer Personen stellt insoweit auch neue Anforderungen an Entscheidungsträger von Unternehmen. Die Auswirkungen betreffen das gesamte berufliche Umfeld. Mit diesem Kommentar können Sie sich rasch mit dem VbVG, seinen wichtigsten Bestimmungen und deren Auswirkungen vertraut machen. Im Mittelpunkt der profunden und umfassenden Kommentierung steht das gerichtliche Strafrecht, wobei der Autor immer die Anwendbarkeit in der Unternehmenspraxis vor Augen hat. So werden die Voraussetzungen der Verbandsverantwortlichkeit - der wohl wichtigste Bereich, der eine Vielzahl von Fragen aufwirft - äußerst eingehend behandelt. Auf finanzstrafrechtliche Auswirkungen wird eingegangen, zumal das Abgabenänderungsgesetz 2005 die Verbandsverantwortlichkeit auf alle Finanzvergehen erweitert. Die parlamentarischen Materialien (auch zum AbgÄG 2005) und ein ausführliches Stichwortverzeichnis erhöhen den Praxisnutzen.
Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) bringt ein für Österreich in dieser Form neues Unternehmensstrafrecht: Die Verantwortlichkeit und strafrechtliche Haftung juristischer Personen stellt insoweit auch neue Anforderungen an Entscheidungsträger von Unternehmen. Die Auswirkungen betreffen das gesamte berufliche Umfeld. Mit diesem Kommentar können Sie sich rasch mit dem VbVG, seinen wichtigsten Bestimmungen und deren Auswirkungen vertraut machen. Im Mittelpunkt der profunden und umfassenden Kommentierung steht das gerichtliche Strafrecht, wobei der Autor immer die Anwendbarkeit in der Unternehmenspraxis vor Augen hat. So werden die Voraussetzungen der Verbandsverantwortlichkeit - der wohl wichtigste Bereich, der eine Vielzahl von Fragen aufwirft - äußerst eingehend behandelt. Auf finanzstrafrechtliche Auswirkungen wird eingegangen, zumal das Abgabenänderungsgesetz 2005 die Verbandsverantwortlichkeit auf alle Finanzvergehen erweitert. Die parlamentarischen Materialien (auch zum AbgÄG 2005) und ein ausführliches Stichwortverzeichnis erhöhen den Praxisnutzen.